
Die Angeklagte zwischen ihren Verteidigern Malte Englert (l.) und Siegmund Benecken im Essener Landgericht © Jörn Hartwich
Staatsanwältin fordert elf Jahre Haft für Mord an Emma
Landgericht Essen
Im Prozess um die grausame Tötung eines sechsjährigen Mädchens aus Kirchhellen hat sich auch die Mutter noch einmal zu Wort gemeldet.
Nach dem gewaltsamen Tod der kleinen Emma aus Kirchhellen hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag elf Jahre Haft wegen Mordes beantragt. Die angeklagte Mutter des Mädchens zeigte keine Regung.
Genau acht Monate ist es inzwischen her, dass die 46-Jährige ihre Tochter grausam umgebracht hat. Erst wurde das Mädchen in der Badewanne unter Wasser gedrückt, dann wurde ihm mit einem Messer ein wuchtiger Schnitt in den Hals verpasst. Emma hatte keine Chance.
Als die Polizei sie am Morgen des 28. Januar im Bett der Mutter fand, konnte der Notarzt nur noch den Tod feststellen. Die Mutter selbst hatte sich ebenfalls die Arme aufgeritzt. Sie lag nackt auf dem Fußboden. Ein ernsthafter Suizid-Versuch?
„Roh und gewaltsam“
Staatsanwältin Elisa Haering sprach in ihrem Plädoyer von „verachtenswerten Motiven“. Die Angeklagte habe Emma nur für sich haben wollen. „Angetrieben wurde sie allein von dem Gedanken: Wenn ich sie nicht ganz für mich haben kann, dann darf sie auch kein anderer haben.“
Am Tattag hatte das Familiengericht dem Vater ein erweitertes Umgangsrecht zugesprochen: ein Tag mehr im Monat mit seiner Tochter. „Das wird die Angeklagte als persönliche Niederlage empfunden haben“, so Haering.
„Roh und gewaltsam“ sei die Mutter damals vorgegangen. Emma habe ihr vertraut – das habe die Angeklagte ausgenutzt. Der Sechsjährigen waren damals sogar starke Schmerz- und Beruhigungsmittel verabreicht worden. Um die Tat zu erleichtern, so die Staatsanwältin.
Vermindert schuldfähig
Was genau im Kopf der Angeklagten vorgegangen ist, bleibt allerdings unklar. Sie hatte im Prozess von großen Erinnerungslücken gesprochen. Nur einige wenige Bilder seien ihr im Kopf geblieben: Emma leblos neben ihr in der Badewanne. Sie selbst mit einem Messer in der Hand.
Ob die Teil-Amnesie echt ist? Das lässt sich offenbar nicht richtig klären. Auch die Angeklagte hatte damals eine Überdosis Psychopharmaka geschluckt.
Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft kommt aus Sicht der Staatsanwaltschaft deshalb auch nicht in Betracht. Die 46-Jährige gilt nach Anhörung einer Psychiaterin als vermindert schuldfähig.
„Kann das alles nicht begreifen“
Sie selbst hatte am Dienstag nur noch diesen Satz gesagt: „Ich kann das alles nicht begreifen.“
Verteidiger Siegmund Benecken hält auch einen sogenannten Mitnahmesuizid für möglich. Er sprach in seinem Plädoyer von einer psychischen Ausnahmesituation, in der die Angeklagte unter dem Einfluss der starken Medikamente möglicherweise gar nicht nachgedacht, sondern einfach nur gehandelt habe.
„Sie hat ihr Kind doch über alles geliebt“, so Benecken, der eine deutlich geringere Strafe forderte, ohne sie konkret zu beziffern. Das Urteil wird Freitag (30.9.) gesprochen.