Gefängnisstrafe nach versuchter Geldautomaten-Sprengung
Landgericht
Sie kamen aus Holland - mitten in der Nacht. Ihr Ziel: ein Geldautomat der Deutschen Bank in Kirchhellen. Jetzt müssen die beiden Täter ins Gefängnis.

Einer der Angeklagten neben seinem Verteidiger © Jörn Hartwich
Bei diesem Beutezug ging aus Sicht der Täter einfach alles schief. Als sich in der Nacht auf den 25. August 2017 zwei Holländer auf den Weg nach Kirchhellen machten, hatte die Polizei sie schon seit Tagen im Visier. Die Festnahme war dann auch nur eine Frage von wenigen Stunden.
Über vier Jahre Haft
Von der Beute können die beiden 32 und 33 Jahre alten Männer aus Utrecht nun nur noch in ihren Gefängniszellen träumen. Das Essener Landgericht hat sie wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion zu vier Jahren und drei Monaten beziehungsweise zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Versuch, den Geldautomaten der Deutschen Bank an der Hauptstraße 46 in Kirchhellen zu sprengen, war offenbar von langer Hand geplant. Schon zehn Tage zuvor war einer der Angeklagten dabei, als in Duisburg der spätere Fluchtwagen gestohlen worden ist. Das hat er im Prozess selbst zugegeben - und dafür ist er am Ende auch etwas härter bestraft worden.
Fluchtwagen hatte 500 PS
Die Wahl war auf einen Audi RS mit über 500 PS gefallen, der direkt vom Hof eines Autohauses gefahren wurde - und zwar mit dem Originalschlüssel. Den hatten die Täter bei einem Einbruch in das Büro entwendet.
Der Wagen war damals zunächst in einer Garage in Utrecht versteckt worden. Was die Angeklagten jedoch nicht ahnten: Sie standen bereits unter Beobachtung. Als der Audi sich schließlich auf den Weg nach Deutschland machte, waren die Fahnder alarmiert. Erst die holländischen, dann die deutschen. Einer der Beamten vom Landeskirminalamt war dafür mitten in der Nacht aus dem Bett geklingelt worden.
Festnahme in Deutschland war zu riskant
Die Festnahme war letztendlich aber dann doch wieder in Holland erfolgt. Die deutsche Polizei hatte davon abgesehen, den Fluchtwagen nach der Tat zu stoppen. Wegen der hohen Geschwindigkeit (die Täter waren mit Tempo 200 auf der Autobahn unterwegs) und des damit verbundenen Risikos.
Vor Ort in Kirchhellen hatten sich die maskierten und mit Regen-Kombis bekleideten Täter damals sofort an die Arbeit gemacht. Sie versuchten, mit einem Brecheisen und mit brachialer Gewalt eine Abdeckplatte des Geldautomaten herauszuhebeln, um anschließend Gas und einen Zünder einführen zu können. Weil während der Arbeit jedoch der Alarm losging, war die Tat abgebrochen worden.
Tat von Überwachungskamera gefilmt
Eine der Überwachungskameras hatten die beiden Holländer zwar zerstört, eine andere aber übersehen. So konnten sich auch die Richter am Essener Landgericht ein genaues Bild von der Vorgehensweise machen.
Im Prozess hatten die Angeklagten zunächst geschwiegen, über ihre Verteidiger dann aber doch noch zugegeben, dass sie die beiden Männer waren, die auf dem Video zu sehen sind. Weil Gasflaschen und Zünder aber noch nicht im Vorraum der Bank deponiert waren, hatten sie bis zuletzt gehofft, mit einer Verurteilung wegen eines einfachen, versuchten Diebstahls davonzukommen. Von einer versuchten Sprengung, so ihre Argumentation, könne keine Rede sein. Genau das sahen die Richter der 17. Strafkammer allerdings anders.
Revision eingelegt
Das letzte Wort ist in der Sache aber noch nicht gesprochen. Die Verteidigung hat bereits Revision eingelegt. „Rechtlich ist das eine sehr interessante Frage", hatte auch Richterin Gabriele Jürgensen schon zuvor erklärt.
Die beiden Holländer wünschen sich allerdings nur eins: Dass sie so schnell wie möglich zurück in ihre Heimat können. „Ich vermisse meine Frau und meinen Sohn sehr", hatte einer von ihnen im Prozess erklärt. "Seit ich in Deutschland in Haft sitze, habe ich keinen Kontakt mehr." Über mögliche Hintermänner hatte keiner der Angeklagten Angaben gemacht.