Racheakt statt Kindes-Missbrauch in Ascheberg? Gericht hebt Urteil gegen 47-Jährigen auf

Racheakt statt Kindes-Missbrauch? Landgericht hebt Urteil auf
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Diese Bauchschmerzen mit einem Urteil waren am Freitag, 7. März 2025, am Landgericht Münster im Verfahren gegen einen 47-jährigen Mann aus dem Kosovo zu spüren. Wegen sexuellen Missbrauchs eines fünfjährigen Mädchens in Ascheberg hatte ihn das Amtsgericht Lüdinghausen im Mai 2024 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Dagegen waren er und auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Nun sprach die 8. Strafkammer des Landgerichts den Mann frei. Für das Gericht ließ sich seine Schuld nicht beweisen.

Vorfall im September 2021

Der Vorfall, um den es ging, ereignete sich Anfang September 2021 in der Gemeinde Ascheberg. Damals lebten das Mädchen und seine Mutter im selben Flüchtlingsheim wie der Angeklagte und seine etwas älteren Töchter. Anfangs waren der Mann und die Frau liiert. Im August 2021 kam es zur Trennung. Von wem die Beziehung beendet wurde, blieb im Prozess umstritten.

Jedenfalls war der Mann mit dem Mädchen am 4. September 2021 auf einem E-Roller zu einem Spielplatz gefahren. Dort soll er das Kind missbraucht haben, so die Anklage, die das Schöffengericht in Lüdinghausen noch bestätigt hatte. Unter anderem gab es DNA-Spuren des Mannes an der Hose des Mädchens und DNA des Mädchens an einer Hand des Angeklagten. Der erklärte das damit, dass er dem Kind beim Wasserlassen geholfen hatte. Laut der Mutter soll das Kind nach der Rollerfahrt über Schmerzen im Intimbereich geklagt haben. Ärztliche Untersuchungen am nächsten Tag ergaben aber keine Verletzungen.

Erhebliche Zweifel

Nach der Beweisaufnahme und vor allem der Anhörung des Kindes hinter verschlossenen Türen blieben für die Strafkammer erhebliche Zweifel, was an dem Abend tatsächlich geschah. Es könnte auch ein Missverständnis zwischen der Mutter und ihrer kleinen Tochter gegeben haben. Der Staatsanwalt und auch die Rechtsanwältin des Mädchens als Nebenklägerin beurteilten das anders.

Sie beantragten beide eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten, also eine Verschärfung des erstinstanzlichen Urteils. Der Staatsanwalt hatte schon am Anfang der Verhandlung daran erinnert, dass der Angeklagte früher einen Täter-Opfer-Ausgleich angeboten hatte. Das käme einem Geständnis gleich.

Die Verteidigerin des 47-Jährigen erklärte das mit der Angst ihres Mandanten, ins Gefängnis zu müssen. Sie beantragte am Freitag einen Freispruch und für den Fall der Verurteilung eine kurze Bewährungsstrafe. Die Anwältin brachte die Möglichkeit eines Racheaktes der Mutter wegen der Trennung von dem Mann ins Spiel. Am Ende hob die Kammer das Urteil des Amtsgerichts auf und gab damit der Berufung des Angeklagten statt.

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