Sieben Monate Haft auf Bewährung wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien mit zum Teil drastischem Inhalt: Diese Strafe bekam ein Mann mittleren Alters aus Ascheberg. Das Amtsgericht Lüdinghausen hatte dieses Urteil am 5. August des vergangenen Jahres ausgesprochen. Dagegen legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, über die die 13. Strafkammer des Landgerichts Münster am Donnerstag verhandelte. Die Berufung war chancenlos.
Der Ascheberger hatte sich auf einem einschlägigen Online-Forum als Mutter eines Sohnes ausgegeben, die Sex mit ihrem Kind hatte. Darauf wurden Ermittler aufmerksam, die das Internet systematisch nach solchen kriminellen Inhalten durchforsten. Nachdem der Angeklagte in ihr Visier geraten war, veranlassten sie vor zwei Jahren eine Durchsuchung seiner Wohnung in Ascheberg. Dabei fanden sie auf mehreren Geräten über ein Dutzend Bilder und Videos, die Kinder- und Jugendpornografie zeigten. Bis hin zu Vergewaltigungen.
Taten vollständig gestanden
Die Mühlen der Justiz liefen an. Nun wurde aber auch eine andere Behörde darauf aufmerksam, die für den Ascheberger wichtig ist. Er arbeitet als Akademiker in hochsensiblen Bereichen. Dafür braucht er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Genau die wurde ihm wegen des gegen ihn laufenden Verfahrens verweigert. Sie ist unter anderem vom Umfang einer Vorstrafe abhängig. Deshalb strebte der Mann nun eine Milderung des erstinstanzlichen Schuldspruchs an. Er ist nicht vorbestraft und hatte seine Taten schon am Amtsgericht vollständig gestanden.
Doch der Vorsitzende der Strafkammer machte am Donnerstag deutlich, dass eine Reduzierung der Strafe nicht möglich sei. Das Urteil in Lüdinghausen sei bereits im unteren Bereich des Strafrahmens ausgefallen. Es handele sich nicht nur um eine verbotene Datei und auch nicht um relativ harmlose Inhalte. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung wäre möglicherweise nicht mal eine Bewährungsstrafe möglich gewesen. Erst danach war das Gesetz entschärft worden. Deshalb empfahl der Richter dem Angeklagten dringend die Rücknahme seiner Berufung. Das tat er dann nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger. Auch der Staatsanwalt stimmte zu.
Neben den sieben Monaten Haft hatte das Amtsgericht dem Ascheberger in den Bewährungsauflagen eine Therapie vorgeschrieben. Die hat er begonnen. Seine Ärztin prognostizierte ihm ein sehr geringes Rückfallrisiko, wenn er regelmäßig an seinen psychischen Problemen arbeite. Eine sexuelle Prägung im „kernpädophilen Sinne“ verneinte die Therapeutin. Auch auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters sagte der Mann, er sei nicht pädophil. An das kinderpornografische Material sei er eher aus Einsamkeit und seelischer Not geraten.