Bürger können Gestaltung des Eschenplatzes in Ascheberg mitbestimmen

Ortskern Ascheberg

Im kommenden Jahr wird der neue Vollsortimenter Hit im Ortskern von Ascheberg gebaut. Zeitgleich wird auch der Eschenplatz am derzeitigen K+K-Markt neugestaltet. Musterflächen sind eingerichtet.

Ascheberg

21.12.2020, 15:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Gesche Ahmann und Martin Wolf von der Bauverwaltung begutachten mit Bauleiter Uwe Gerstmann von der Firma Wellering die Muster für die Platzgestaltung. Gemeinde

Gesche Ahmann und Martin Wolf von der Bauverwaltung begutachten mit Bauleiter Uwe Gerstmann von der Firma Wellering die Muster für die Platzgestaltung. Gemeinde © Gemeinde Ascheberg

Jetzt stehen verschiedene Gestaltungselemente für den Platz zur Auswahl: die Oberflächenbeläge, Sitzbänke, Leuchten und Abfallbehälter. Kurzfristig hat die Tiefbauabteilung gemeinsam mit den Mitarbeitern des Garten- und Landschaftsbaubetriebs Wellering alle Kräfte gebündelt, um eine Musterfläche am K+K zu pflastern und Beispiele für die Sitzbänke, Leuchten und Abfallbehälter aufzustellen.

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Schilder von den Landschaftsarchitekten Lohaus Carl Köhlmos erläutern an der Musterfläche die einzelnen Elemente. Über ein Online-Formular auf der Internetseite können die Bürger noch bis zum Montag, 25. Januar 2021, ihre Meinung zu den Mustern abgeben. Das Online-Formular können Passanten auch ganz bequem über ihr Smartphone ausfüllen. An den Musterflächen verweist ein QR-Code direkt zur entsprechenden Webseite. Für Rückfragen steht Martin Wolf in der Bauverwaltung unter Tel. (02593) 6096014 oder E-Mail wolf@ascheberg.de zur Verfügung.

Vom Mittwoch, 6. Januar 2021, an werden auch die Pläne für den Vollsortimenter Hit in der Verwaltung offengelegt. Diese können auf der Webseite www.ascheberg.de oder im Einzelfall nach Terminvereinbarung in der Bauverwaltung, Tel. (02593) 6096014, E-Mail: wolf@ascheberg.de, an der Dieningstraße 7 eingesehen werden.

Nach einer Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss und einem Satzungs- und Feststellungsbeschluss im Rat wird der Flächennutzungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

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