
Nach den Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zu den Abwassergebühren hat Kämmerer Stefan Feige die Auswirkungen auf die Gemeinde Ascheberg vorgestellt. © Montage Gemeinde / dpa
Ascheberg fehlt mindestens eine sechsstellige Summe - Steuererhöhungen als Folge?
Abwasser-Urteil
Nach einem Gerichtsurteil zu den Abwassergebühren rechnet die Gemeinde Ascheberg mindestens mit einem mittleren sechsstelligen Fehlbetrag. Steuererhöhungen könnten eine Folge sein.
Nachdem Kämmerer Stefan Feige seine Präsentation im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am Dienstag (14. Juni) gehalten hatte, gab es viele fragenden Blicke der Politiker im Saal des Bürgerforums im Rathaus Ascheberg. Nicht jeder konnte Feiges Vorstellung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu den Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen aufgrund der vielen Fachworte folgen. Doch was deutlich wurde: Der Gemeinde Ascheberg werden im Haushalt Gebühreneinnahmen in mindestens sechsstelliger Höhe fehlen.
Grund dafür ist ein vor Gericht verhandelter Fall der Stadt Oer-Erkenschwick. Die ging beim kalkulatorischen Zinssatz, nach dem die Abwassergebühren in NRW bisher berechnet wurden, vom Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre aus und setzte noch einen Aufschlag drauf. Das OVG dagegen sieht nur einen Zeitraum von 10 Jahren als begründbar an. Und so kamen die Richter nicht auf einen Zinssatz von 6,52 Prozent wie die Stadt, sondern nur noch auf 2,42 Prozent. Seit 1994 haben die Kommunen sich bei ihren Gebührenabrechnungen auf das geltende Gesetz gestützt.
Stohldreier erwartete das Urteil
„Wir haben über Jahre darauf hingewiesen, dass wir so ein Urteil erwarten würden. Wir wussten aber nicht, wie es genau aussehen würde“, sagte Bürgermeister Thomas Stohldreier.
Laut Kämmerer Feige gebe es jetzt zwei Möglichkeiten, wie damit umgegangen werden könnte: Einmal die Abschreibungsmethode auf Basis der Anschaffungswerte oder die Abschreibungsmethode auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte.
Für die aktuelle Methode auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte errechnete Feige auf Grundlage der Gebührenkalkulation von 2022 fehlende Einnahmen von rund 650.000 Euro. In diese Kalkulation flossen mehrere Bereiche ein.
Sollte die Abschreibungsmethode geändert werden, würden allein für Entwässerungsgebühren etwa 760.000 Euro fehlen. Insgesamt schätzte der Kämmerer den Fehlbetrag auf weit über eine Million Euro. Diese Berechnung sei aber nicht genau, da dafür noch Daten fehlen würden.

Über das Abwasser-Urteil wurde im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss heiß diskutiert. © Tobias Larisch
Christian Ley (SPD) forderte daher, dass in der nächsten Sitzungsfolge eine genaue Kalkulation vorgelegt werden sollte. Da laut Feige dann immer noch Zahlen fehlen würden, einigte man sich auf eine Berechnung anhand älterer Daten.
Für Ley wäre die neue Berechnung eine ehrlichere Methode. Thomas Franzke (CDU) entgegnete darauf, dass es jetzt nicht ehrlicher, sondern nur anders wäre. Diskussionen gab es auch darüber, welche Auswirkungen der Fehlbetrag - wie hoch er auch genau sein wird - hat.
Wie soll der Fehlbetrag ausgeglichen werden?
Feige stellte dafür zwei Lösungen vor: Einmal die Verringerung der Aufwendungen, zum Beispiel durch Kürzungen bei freiwilligen Leistungen oder die Streichung/Einschmelzung geplanter Projekte, oder die Erhöhung anderer Erträge wie Steuern.
Doch Ley fehlte dabei noch eine dritte Möglichkeit: Der Einsatz der „horrenden“ Überschüsse. „Wir haben eine eklatante Ausgleichsrücklage.“ Auf Nachfrage wurde die auf 14 Millionen Euro beziffert.
Stohldreier entgegnete darauf: „Wenn wir die Rücklage nicht hätten, wären Projekte wie die Profilschule, die neue Feuerwehr oder die Ortskern-Umgestaltung schwierig durchführbar.“
Der Bürgermeister betonte auch, wenn man die fehlenden Einnahmen durch Steuererhöhungen ausgleichen wollen würde, Mehreinnahmen in Höhe der Fehlsumme nicht reichen würden, da man bei steigender Höhe der Steuern auch mehr Kreisumlagen zahlen müsste.
Auf Kritik an möglichen Steuererhöhungen verwies Stohldreier auf die Rangfolge in der Präsentation Feiges: „Deswegen haben wir eine Priorisierung vorgenommen und Steuern als zweiten Punkt genannt.“
Zwei Fragen muss die Gemeinde in nächster Zeit klären: Welche Abschreibungsmethode wählt sie und wie sollen die fehlenden Einnahmen aufgefangen werden?
Hat im Mai 2020 in der für den Lokal-Journalismus aufregenden Corona-Zeit bei Lensing Media das Volontariat begonnen. Kommt aus Bochum und hatte nach drei Jahren Studium in Paderborn Heimweh nach dem Ruhrgebiet. Möchte seit dem 17. Lebensjahr Journalist werden.
