In Ascheberg

A1-Ausbau: Das sind die Sorgen der Bürger

Der Plan für den Ausbau der A1 auf sechs Streifen zwischen Ascheberg und Hamm-Bockum/Werne nimmt Konturen an. In dieser Woche fand in der Theodor-Fontane-Schule eine Infoveranstaltung statt, bei der Bürger auch sehr kritische Fragen an die Verantwortlichen von Straßen NRW richteten. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten des Abends.

ASCHEBERG

, 11.05.2016 / Lesedauer: 3 min

Die circa 30 Besucher des Infoabends hatten viele kritische Fragen an die Verantwortlichen.

Wie wird sich der Verkehr im Jahr 2025, wenn der Bau fertiggestellt sein soll, auf der A1 verändern? Ein von Straßen NRW in Auftrag gegebenes Gutachten rechnet für das Jahr 2025 mit rund 75.000 Kraftfahrzeugen (2008 waren es 55.000) und 15.000 Schwertransportern (2008: 9300) in 24 Stunden.

Mehr Fahrzeuge machen mehr Lärm und mehr Dreck. Was wird zum Schutz für die Anlieger der Autobahn gemacht? Straßen NRW investiert in aktiven und passiven Lärmschutz, sprich: Lärmschutzwände und Schallschutzfenster. Für das Stadtgebiet von Ascheberg und Herbern verspricht der Straßenbetrieb einen sogenannten Vollschutz. Die Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid oder Feinstaub sollen laut Berechnung eines Gutachtens des Ingenieurbüros Lohmeyer nicht überschritten werden.

Wenn die Autobahn erweitert wird, müssen Naturflächen weichen. Was passiert mit den Tieren? Straßen NRW plant Ersatz-Nisthilfen für verschiedene Vogelarten, wie den Waldkauz oder den Feldsperling. Darüber hinaus gibt es Ersatzquartiere für Fledermäuse.

Durch den A1-Ausbau befürchten Anlieger, der Wert ihrer Immobilie könnte sinken. Gibt es dafür eine Entschädigung? Nein, es gibt laut Roland Krumm, Projektleiter von Straßen NRW, keinen Anspruch auf Entschädigungsgelder. Einwände gegen den Bau sind aber bei der Bezirksregierung oder den Kommunen bis 31. Mai in schriftlicher Form (keine E-Mail) zugelassen.

Entsteht durch den Ausbau der Rastanlagen „Im Mersch“ und „Eichengrund“ mehr Lärm für Anwohner? Durch die größeren Rastplätze spricht Straßen NRW nur von einer unwesentlichen Lärmwirkung. Denkbar wäre der Bau eines Walls, falls es doch lauter werden sollte.

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Was ist für Bürger zu beachten, wenn sie passiven Lärmschutz (schalldichte Fenster) beantragen wollen? Der Anspruch darauf besteht laut Straßen NRW erst mit Beginn der Baumaßnahmen und nur für einzelne Gebäude im Außenbereich, die nicht von den Lärmschutzwänden geschützt werden. Wer vorher beginne, Fenster umzubauen, tue dies auf eigenes Risiko. Nur bei vorheriger Information der Bezirksregierung könne es unter Umständen eine nachträgliche Erstattung geben.

Wird im Zuge des Ausbaus der A1 auch sogenannter Flüsterasphalt verbaut? Durch den Bau der Lärmschutzwände, so argumentiert Straßen NRW, gebe es für Anlieger Vollschutz. Flüsterasphalt sei daher nicht vorgesehen.

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