
© Till Goerke
Versteckspiel: Betrügerischer Organist entzieht sich weiter dem Zugriff
Ermittlungsverfahren
Das Katz- und Mausspiel zwischen dem betrügerischen Kirchenmusiker aus Heek und der Staatsanwaltschaft Münster hält an. Aber geht das Spiel jetzt in die finale Phase? Wir haben nachgefragt.
Es ist ein Katz- und Mausspiel zwischen der Staatsanwaltschaft Münster und dem betrügerischen Kirchenmusiker, der die Kirchengemeinde Heilig Kreuz Heek betrogen hat. Bei seiner Bewerbung als Chorleiter und Organist legte der Gesuchte ein gefälschtes Zeugnis vor. Im August 2019 flog alles auf und der Betrüger tauchte unter. Geht das „Spiel“ jetzt in die finale Phase?
2020 hätte der betrügerische Kirchenmusiker noch mit einem blauen Auge davonkommen können. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte gegen den Mann wegen Urkundenfälschung und Betrug. Gegen die Zahlung einer Geldauflage an eine karitative Einrichtung bis Ende Februar 2020 hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Doch es kam anders.
Alle Social-Media-Profile gelöscht
Der Kirchenmusiker, der gegenüber der Gemeinde Heilig Kreuz angab, ein studierter Kirchenmusiker (B-Kirchenmusiker-Examen) zu sein, tauchte von heut auf morgen unter. Auf seinen Social-Media-Profilen gab er zunächst an, sich im asiatischen Raum aufzuhalten. Weniger Tage später waren alle Profile gelöscht.
Aus anonymen Quellen wurden dieser Redaktion Informationen zugespielt, dass sich der Kirchenmusiker in Norwegen bei seiner Frau aufhalte. Kann das sein? Und wie ist der Stand des Verfahrens? Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Münster.
Die Antwort von Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt fällt zweigeteilt aus. „Wir wissen aktuell nicht, wo er sich aufhält. Darum ist das Verfahren bei uns vorläufig eingestellt.“ Dabei betont der Oberstaatsanwalt das Wort „vorläufig“.
Staatsanwaltschaft ergreift Maßnahmen
Und genau das ist Teil zwei der Antwort. Denn die Staatsanwaltschaft habe Vorkehrungen getroffen, um den Aufenthaltsort doch noch ermitteln zu können. Es geht dabei um eine ladungsfähige Adresse. Auf Details der getroffenen Maßnahmen kann Martin Botzenhardt allerdings nicht eingehen. Ein möglicher Erfolg soll nicht gefährdet werden.
Dass der Kirchenmusiker derweil durch die Vorlage des gefälschten Hochschulzeugnisses, das die Hochschule für Musik und Tanz in Köln gegenüber dieser Redaktion als „stümperhafte Fälschung“ bezeichnete, von der Gemeinde Heilig Kreuz mehr Gehalt einstrich, als ihm eigentlich ohne Examen zugestanden hätte, liegt nahe.
Betrüger droht Gerichtsverfahren
Und was geschieht, wenn die eingeleiteten Maßnahmen der Staatsanwaltschaft zum Erfolg führen und der Kirchenmusiker ins Netz gehen sollte? „Dann wäre ein Strafverfahren eine der möglichen Folgen“, so Oberstaatsanwalt Botzenhardt.
Also ein Gerichtsverfahren, in dem entschieden wird, ob eine strafbare Handlung vorliegt, und eine Strafe verhängt wird. Im Falle des Kirchenmusikers ist die Sache klar. Er hat seine Vergehen ja bereits gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt.
Und auf Milde kann der Kirchenmusiker bei der Staatsanwaltschaft nach dem Untertauchen und der nicht gezahlten Geldauflage jetzt wohl kaum noch hoffen. „So ein Angebot (Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage – d. Red.) macht die Staatsanwaltschaft in der Regel nur einmal“, macht Martin Botzenhardt deutlich.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
