Grauenvolle Szenen sollen sich über einen längeren Zeitraum in einem Bullenmastbetrieb in der Dinkelgemeinde zugetragen haben. Drei Jungbullen soll dabei Schmerz und Leid zugefügt worden sein. Eine Kontrolle brachte alles ans Licht. Mit teuren Folgen für den Landwirt.
Zuständig für die Überwachung des Tierschutzes hier vor Ort ist der Kreis Borken. Am 18. März 2022 fand eine Überprüfung des besagten Hofes statt. Dabei sollen die Kontrolleure laut Anklageschrift gegen den betreffenden Landwirt erschreckende Zustände aufgedeckt haben.
Bewegungsunfähige Jungbullen
Konkret geht es um den schlechten Zustand dreier Jungbullen. Diese sollen wochenlang nicht mehr in der Lage gewesen sein, eigenständig etwa zum Futtertrog laufen zu können. Sie sollen bewegungsunfähig gewesen sein.
Dies soll dazu geführt haben, dass andere Tiere des Mastbetriebes über die drei Jungbullen getrampelt sind und ihnen so Schmerzen zugefügt haben. Zudem sollen die Jungbullen Sehnenscheidenentzündungen, sprich Schwellungen, gehabt haben und obendrein völlig abgemagert gewesen sein.
Kreis erstattete Anzeige
Der Kreis erstattete daraufhin, das bestätigt Kreis-Sprecher Karlheinz Gördes auf Redaktionsanfrage, Anzeige gegen den Betrieb. Der Hof ist dem Fachbereich 39 (Tiere und Lebensmittel) auch nicht unbekannt. Im Gegenteil.
Bereits in der Vergangenheit soll es ein Bußgeldverfahren gegen den Landwirt wegen ähnlich gelagerter Missstände gegeben haben. „Wir überprüfen den Hof mehrfach im Jahr“, so der Kreis-Sprecher. Das nennt sich „risikobasierte Überprüfung“.

Gehen beim Kreis Hinweise auf Missstände ein, wird der betreffende Hof unter die Lupe genommen und in der Folge engmaschig überprüft, so sich die Missstände vor Ort bestätigen sollten. So wie im Heeker Fall.
Prekär: Laut Anklage war dem Landwirt der grauenvolle Zustand der drei Jungbullen bekannt, doch ihnen geholfen, sprich das Leid der Tiere gelindert, hat er nicht. Er soll die Tiere einfach ihrem Schicksal überlassen haben.
Warum der Mann so herzlos gehandelt haben soll, ist unklar. Eigentlich hätten die Beweggründe jüngst vor dem Amtsgericht Ahaus aufgearbeitet werden sollen. Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen den Landwirt Anklage erhoben, denn es handelt sich um eine „Straftat gegen das Tierschutzgesetz“.
Landwirt kneift
Problem: Der Landwirt kniff und erschien einfach nicht zur Verhandlung. Unentschuldigt, trotz laut Gericht ordnungsgemäß zugestellter Ladung vom 17. August. „Warum überrascht mich das jetzt nicht?“, so der Richter zum Staatsanwalt.
Das Fernbleiben des Landwirtes war sichtbar auch sehr zum Unmut einer Veterinärmedizinerin des Kreises, die als Zeugin geladen war.
Strafbefehl erlassen
Zurück zum Heeker Landwirt. Ohne Strafe kommt dieser natürlich nicht davon. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging ein Strafbefehl. Vereinfacht gesagt ist das ein schriftliches Urteil ohne mündliche Hauptverhandlung. Und die damit einhergehende Geldstrafe hat es in sich.
Der Richter sprach von einer „empfindlichen Strafe“, bei der er davon ausgehe, dass der Landwirt Einspruch einlegen werde. Der Gewinn des Mastbetriebes soll sich laut Gericht auf 50.000 Euro im Jahr belaufen. Ob es sich dabei um eine Netto- oder Bruttoangabe handelt, blieb unklar.
Fakt ist, dass der Landwirt für das den drei Jungbullen zugefügte Leid 7200 Euro Strafe zahlen muss, wenn er nicht binnen sieben Tage nach Zustellung des Urteils Einspruch einlegt. Käme es dazu, wäre eine mündliche Hauptverhandlung unausweichlich.
Davon ab wird der Kreis den Mastbetrieb mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln weiter genau im Auge behalten. Das betont der Kreis-Sprecher. Weitere Tierquälereien sollen unter allen Umständen verhindert werden.
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