In einer Heeker Gaststätte soll es Ende 2021 zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein.

In einer Heeker Gaststätte soll es Ende 2021 zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. © picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Sexuelle Belästigung in Heeker Gaststätte wird für 72-Jährigen teuer

rnGerichtsprozess

Er konnte seine Finger nicht bei sich lassen. Das Verhalten eines Heekers (72) in einer örtlichen Gaststätte zog die Anzeige einer Frau aus Gronau nach sich. Mit teuren Folgen für den 72-Jährigen.

Heek

, 17.08.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Szenen, die sich kurz vor dem Jahreswechsel 2021 in einer Heeker Gaststätte abgespielt haben sollen, sind an der Gronauerin mittleren Alters nicht spurlos vorbeigegangen. Sie hat das, was ihr dort nach eigenen Angaben widerfahren ist, zur Anzeige gebracht.

Zweimal soll ein 72-jähriger Heeker laut Anklageschrift die Frau an unterschiedlichen Stellen unsittlich berührt und das Ganze mit einem sexistisch angehauchten Spruch kommentiert haben. Das erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung.

Heeker erscheint nicht vor Gericht

Als solche gelten etwa sexualisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken sowie unerwünschte körperliche Annäherung. So wie im Heeker Fall aus Sicht der Geschädigten geschehen.

Folge ihrer Anzeige war ein kürzlich angesetzter Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Ahaus. Das Problem: Der Heeker (72) zog es trotz laut Richter ordnungsgemäß zugestellter Ladung vor, einfach mal nicht zu erscheinen. Ob er so glaubte, einer Verurteilung zu entgehen, ist spekulativ.

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Funktioniert hätte der „Plan“ ohnehin nicht. „Das wird wohl ein Fall für einen Strafbefehl“, adressierte der Richter nach der obligatorischen Wartezeit von 15 Minuten den Staatsanwalt. Dieser nickte und begann mit dem Ausfüllen der dazugehörigen Formulare.

Zur Erklärung: Beim Strafbefehl handelt es sich um ein schriftliches Gerichtsverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung. Einen solchen beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht, wenn sie eine Hauptverhandlung für nicht für notwendig erachtet.

900 Euro Geldstrafe

Wichtig: Dieses Verfahren ist nur für Vergehen möglich, bei denen höchstens eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Raum steht, die zur Bewährung ausgesetzt werden muss. In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt. So wie in Heek.

900 Euro wird der 72-Jährige nun zahlen müssen. Er werde Post vom Gericht bekommen, wie der Richter betonte. Vorteil für den Heeker: Bei dieser Art des Verfahrens hat er sich der Öffentlichkeit in einer Hauptverhandlung entzogen. Nach Informationen dieser Redaktion kein unübliches Vorgehen.

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Unklar blieb vor Gericht, in welchem Verhältnis der 72-Jährige zur Geschädigten, die als Zeugin samt Dolmetscher zum Gerichtstermin erschien, steht. Auch aus der Anklageschrift geht das nicht hervor, wie eine Nachfrage beim Direktor des Amtsgerichts ergibt.

Klar ist hingegen, dass der 72-jährige gegen den Erlass des Strafbefehls noch Rechtsmittel einlegen kann. „Wenn ihm die Höhe der Strafe nicht passt, gibt es eben eine Hauptverhandlung“, ließ der Richter dazu wissen. Rechtskräftig ist das Urteil jedenfalls noch nicht.