Der Spürsinn der Polizei hat sich ausgezahlt. Nach intensiver Vorarbeit erwirkte die Polizei einen richterlichen Hausdurchsuchungsbeschluss für eine Dachgeschosswohnung in Nienborg. Und bei dieser Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten nicht nur Drogen.
Kurios: Als die Polizeibeamten am 14. Dezember mit dem Durchsuchungsbeschluss in der Tasche zu besagter Nienborger Wohnung fuhren und an der Tür klopften, bat sie der 41-jährige Nienborger mit den Worten „Komm rein“ hinein.
Gewächshaus hergerichtet
Wen er erwartet hatte, ist unklar, aber ganz offensichtlich nicht die Polizeibeamten, wie Polizei-Sprecher Dietmar Brüning der Redaktion berichtet. Der Aufforderung des Nienborgers kamen die Polizeibeamten natürlich nach und wurden in der Dachgeschosswohnung schnell fündig.
Einen Raum hatte der Nienborger technisch zum Gewächshaus hergerichtet: Wärmelampen, Dünger, Belüftungen sowie eine LED-Beleuchtung sorgten für gute Voraussetzungen für die Aufzucht von Cannabispflanzen, von denen auch der verräterische Geruch ausging, der die Ermittlungen ans Laufen brachte.
Denn einige Tage vor der Wohnungsdurchsuchung war die Polizei in unmittelbarer Nähe wegen eines anderen Vorfalls im Einsatz. Dabei bemerkten die Beamten den Marihuanageruch in der Nachbarschaft.
Ermittlungen des Einsatztrupps der Polizei sowie des Kriminalkommissariats Ahaus erhärteten schließlich den Verdacht, dass in einem Mehrfamilienhaus eine illegale Cannabisplantage betrieben wird. Details zu den Ermittlungen gibt die Polizei bewusst nicht bekannt.
Viel Bargeld
Fakt ist, dass die Indizien dem Richter ausreichten, um den benötigten Hausdurchsuchungsbeschluss zu erlassen. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten neben dem technischen Equipment noch vieles mehr sicher.
Dass die Plantage mit ihrer Ausstattung funktionierte, belegen acht erntereife sowie sechs bereits abgeerntete Hanfpflanzen deutlich. Zudem fanden die Polizeibeamten 690 Gramm verkaufsfertiges Marihuana und mehrere Tausend Euro Bargeld. Ob es aus dem Drogenverkauf stammt, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Mehrere Waffen
Zudem beschlagnahmten die Beamten mehrere Waffen und Munition. Neben einer Schreckschusswaffe und Luftdruckpistole auch eine „scharfe Waffe“ mit dazugehöriger Munition, wie der Polizei-Sprecher auf Nachfrage berichtet. Die „scharfe Waffe“ sei nicht geladen gewesen, sei aber funktionstüchtig.
Bewusst verzichtet die Polizei darauf, die Straße des Geschehens zu nennen. Auch die Frage, ob der Nienborger berechtigt ist, eine scharfe Waffe zu führen, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. „Das alles ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, macht Dietmar Brüning deutlich.
Der 41-jährige Nienborger ist jedenfalls weiterhin auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Antrag auf Haftbefehl gestellt, da keine Haftgründe vorlagen. Eine Verdunklungs- oder Fluchtgefahr wird also seitens der Staatsanwaltschaft entsprechend nicht angenommen.
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