Das Aufgabenspektrum des Heeker Ordnungsamtes hat sich in der Corona-Pandemie deutlich vergrößert.

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Ordnungsamt und Corona: Masken-Verweigerer, Bußgelder und Quarantäne

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Das Heeker Ordnungsamt hat in Zeiten der Corona-Pandemie alle Hände voll zu tun. Und selbst in der beschaulichen Dinkelgemeinde mussten schon coronabedingte Bußgelder verhängt werden.

Heek

, 03.11.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Längst ist sie da und hat auch den Kreis Borken mit voller Wucht getroffen – die zweite Corona-Welle. Die Infektionszahlen schnellen in die Höhe. Umso wichtiger ist es, sich an die gültige Corona-Schutzverordnung zu halten. Etwas, das selbst im beschaulichen Heek mit Blick auf die zurückliegenden Monate nicht jeder beherzigt hat.

Ein aufmerksames Auge auf das Einhalten der geltenden Vorgaben hat dabei das Ordnungsamt der Gemeinde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten am Limit. Denn zu den ohnehin schon vielfältigen Aufgaben kommen durch die Corona-Pandemie weitere hinzu.

Ordnungsamt hat viele Aufgaben

Dazu gehören die tägliche Gesundheitsabfrage der Quarantänefälle, der Erlass der Ordnungsverfügungen zur häuslichen Quarantäne, die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnung im öffentlichen Raum und natürlich auch die Beantwortung vieler Bürger-Fragen zu eben jener Schutzverordnung. „Die Kolleginnen und Kollegen haben richtig gut zu tun“, weiß auch Bürgermeister Franz-Josef Weilingoff zu berichten.

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40 Infektionsfälle (Stand 02.10) gab es bisher insgesamt in Heek. Im kreisweiten Vergleich ein noch überschaubarer Wert. Sicherlich auch in der hohen Selbstdisziplin der Heeker begründet, die auch der Bürgermeister in der Vergangenheit immer wieder hervorgehoben hat. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Masken-Verweigerer gibt es auch in Heek

„Fünf Corona-Verstöße wurde bislang (Stand 29.10 - d. Red.) mit einem Bußgeldbescheid geahndet“, berichtet Ordnungsamtleiterin Doris Reufer auf Redaktionsanfrage. Bei den geahndeten Verstößen handele es sich um so genannte Masken-Verweigerer und Verstöße gegen die Kontaktbestimmungen.

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Heißt: Eine Zusammenkunft zu vieler Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum. Immer auf Basis der gerade gültigen Corona-Schutzverordnung. So wie am Osterwochenende, als Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes gleich zweimal Jugendliche, die gegen das Ansammlungsverbot verstoßen hatten, aufgriffen. Auch soll ein Sportverein mit einer Versammlung gegen die Corona-Auflagen verstoßen haben.

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Die Spannweite der Bußgelder in Heek bewegt sich dabei nach Angaben des Ordnungsamtes bisher zwischen 100 und 200 Euro. Insgesamt 900 Euro sind so bisher (Stand 29.10) zusammengekommen. 178 Personen wurden bis Ende Oktober mittels Erst-Ordnungsverfügungen unter Quarantäne gestellt.

Übrigens greift bei der Sanktionierung von Corona-Verstößen der Bußgeldkatalog des Landes NRW. In diesem wird zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Grundlage bei Corona ist das Infektionsschutzgesetz.

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