Hochansteckendes Virus in Heeker Mastbetrieben Neue Details zur Massenschlachtung

Virus in Heeker Mastbetrieben: Neue Details zur Massenschlachtung
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Ein hochansteckendes Virus wurde im Januar in drei Heeker Mastbetrieben nachgewiesen. Sie alle gehören zu ein und demselben Unternehmer. Für über 1500 Rinder ordnete der Kreis Borken die Zwangsschlachtung an und erließ eine Sperrverfügung gegen die Betriebe. Seitdem hat sich viel getan.

Vier Wochen sind vergangen, seitdem bekannt wurde, dass das hochansteckenden Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) in den drei Betrieben durch erfolgte „repräsentative Blutuntersuchungen“ des Kreises (Veterinäramt) nachgewiesen wurde.

1544 Rinder

Mittlerweile ist die angeordnete Keulung der 1544 betroffenen Rinder abgeschlossen, wie der Kreis auf Anfrage der Redaktion mitteilt. Diese sei nicht in den Betrieben selbst, sondern in drei „umliegenden Schlachthöfen“ erfolgt.

Wegen des hochansteckenden Virus galten strenge Vorgaben. So erfolgte die Schlachtung nach Angaben des Kreises stets am Ende eines Schlachttages. Im Anschluss musste die „Schlachtbahn“ gereinigt und mit einem „viruziden Desinfektionsmittel“ behandelt werden. Stichwort Virenabtötung.

Fleisch kommt in Handel

Bei der hohen Anzahl an Rindern, die zwangsgeschlachtet werden mussten, ist klar, dass sich dieses Vorgehen mehrfach wiederholt hat. Die gute Nachricht: In den betroffenen Betrieben sollen bei keinem der betroffenen Tiere klinische Erkrankungssymptome nachgewiesen worden sein.

Entsprechend gibt es bezüglich des Fleischverzehrs keine Bedenken. „Das Fleisch der geschlachteten Tiere unterlag keinerlei Beschränkungen“, verdeutlicht Kreis-Sprecherin Leonie Dreier. Das Rinderherpesvirus an sich ist zudem laut Kreis nicht auf den Menschen übertragbar.

Zwei der drei betroffenen Betriebe hat der kreis Borken wieder freigegeben.
Zwei der drei betroffenen Betriebe hat der kreis Borken wieder freigegeben. © DPA

Mutmaßlich eingeschleppt wurde das Virus aus einem Fressaufzuchtbetrieb in einem Nachbarkreis. Um welchen Kreis es sich handelt, kommuniziert der Kreis Borken nicht. Jedenfalls soll der Heeker Unternehmer aus diesem Aufzuchtbetrieb Jungtiere in seine Bullenmastbetriebe übernommen haben.

Eine Zwangsschlachtung war unausweichlich, da infizierte Tiere lebenslang Träger des Infektionserregers bleiben und somit ein hohes Risiko für eine Weiterverbreitung darstellen.

Zur Erklärung: Deutschland hat im Mai 2017 nach Ausmerzung aller entdeckten Überträger ein jahrelanges Tilgungsprogramm abgeschlossen. Seitdem gilt die Bundesrepublik als BHV1-frei.

Dieser Status ermöglicht und erleichtert den Handel mit anderen BHV1-freien Regionen. Mit dem Freiheitsstatus geht ein Impfverbot einher, damit sich Infektionen nicht unter einer Impfdecke unentdeckt ausbreiten können.

Sperrverfügung

In den zurückliegenden Monaten ist die Zahl der BHV1-infizierten Rinderbestände aber – auch im Kreis Borken – kontinuierlich gestiegen. Darum hat der Kreis auch „die Räumung der Heeker Betriebe zur Aufrechterhaltung des bundesweiten BHV1-Freiheitsstatus“ angeordnet.

Damit einher ging die „tierseuchenrechtliche Sperrverfügung“ gegen die betroffenen Betriebe. Bevor diese aufgehoben wird, müssen die Standorte und Stallungen gereinigt, desinfiziert und dann vom Kreis überprüft und abgenommen werden. Erst dann ist wieder eine Nutzung erlaubt.

Genau das ist mittlerweile bei zwei von drei betroffenen Betrieben geschehen. „Die [...] Sperrverfügungen sind vom Fachbereich 39.1 (Veterinärangelegenheiten – d. Red.) aufgehoben worden“, so die Kreis-Sprecherin. Die Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten auf dem dritten Betrieb liefen noch.

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