Heeker (29) beim Schwarzfahren erwischt: 2100 Euro Strafe statt 12 Euro fürs Ticket

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Heeker (29) beim Schwarzfahren erwischt: 2100 Euro Strafe statt 12 Euro fürs Ticket

rnGerichtsprozess

Ein 29-jähriger Heeker fuhr ohne Fahrschein mit der Nordwest-Bahn, wurde erwischt, verbummelte den Zahlschein und landete darum vor dem Amtsgericht Ahaus. Dort wurde es ein teures Nachspiel.

Heek

, 10.01.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Fahrt, die ein 29-jähriger Heeker am 5. August 2019 mit der Nordwest-Bahn von Dorsten nach Borken unternahm, kam den Mann mal so richtig teuer zu stehen. Denn er fuhr schwarz, wurde von einem Kontrolleur erwischt und verlor in der Folge auch noch den Zahlschein. Die Quittung: Das Ganze hatte vor dem Amtsgericht ein Nachspiel. Die Strafe: 2100 Euro in 60 Tagessätzen.

Dabei hätte die Zugfahrt selbst mal gerade 12 Euro gekostet. „Der ******-Automat hat einfach nicht meinen Geldscheine angenommen“, haderte der 29-Jährige und machte dementsprechend keinen Hehl daraus, dass er ohne gültigen Fahrschein die Fahrt angetreten hatte. „Ich musste da einfach voll dringend hin“, lautete seine Begründung.

Richter weist den Angeklagten zurecht

„Das ist ja schön für Sie, aber dann muss man sich trotzdem vorher um ein Ticket kümmern“, wies ihn der Richter prompt zurecht. Etwas, das der 29-Jährige mit einem Seufzer zur Kenntnis nahm. Übrigens nicht das erste Mal, dass der Mann wegen eines solchen Delikts aufgefallen war. Drei ähnlich gelagerte Einträge im Bundeszentralregister sprechen eine eindeutige Sprache.

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Kurios war hingegen der Umstand, warum die Geschichte überhaupt vor dem Amtsgericht landete. Denn der 29-Jährige hätte eigentlich bloß den durch den Kontrolleur ausgestellten Zahlschein begleichen müssen. Kostenpunkt: 60 Euro. Eine einfache Überweisung hätte gereicht. Die Kontodaten stehen schließlich auf dem Zahlschein.

Angeklagter flüchtet sich in Ausreden

„Und warum haben Sie das nicht gemacht?“, hakte der Richter nach. „Ja, voll blöd. Ich hab den Schein irgendwie verloren. Sonst hätte ich das ja auch ehrlich bezahlt“, flüchtete sich der Mann in Ausreden. Warum er den Betrag nicht direkt beim Kontrolleur bezahlte, blieb sein Geheimnis.

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Wie dem auch sei – die Staatsanwaltschaft hätte die Sache eigentlich mit einem Strafbefehl – sprich ohne mündliche Hauptverhandlung – mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro abgewickelt. Doch dieses Strafmaß war dem Richter zu gering. Er lud den Angeklagten vor. „Die Tagessätze waren ja viel zu gering.“

Die Schuldbekundungen des Heeker helfen nicht

Und darum halfen dem Angeklagten auch seine Schuldbekundungen nichts. „Sie sind schon mehrfach auffällig geworden. Da kommt so eine Geschichte jetzt natürlich richtig blöd“, blieb der Richter seiner konsequenten Linie treu. Nach der Beweisaufnahme dauerte es daher auch nur wenige Sekunden, ehe der Vorsitzende das Urteil fällte. 60 Tagessätze zu jeweils 35 Euro, sprich 2100 Strafe.

„Das ist jetzt für Sie das allerletzte Mal, dass sie noch mit einer Geldstrafe davonkommen. Beim nächsten Vorfall gibt es eine Freiheitsstrafe“, stellte der Richter zum Abschluss klar. Etwas, dass der Heeker mit einem Nicken zur Kenntnis nahm.