Heeker wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafe verurteilt
Alles nur Schmierentheater
Es war alles nur ein Unfall, ein Versehen, auf keinen Fall wollte der 46-jährige Heeker den Landrover wirklich fahren. So beteuerte er am Dienstag vor dem Amtsgericht. Doch der Wagen hat sich bewegt. Und das vor den Augen eines aufmerksamen Polizeibeamten. Und so muss sich der Mann wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Nach einer Stunde mit vehementen Erklärungen und Beteuerungen des Angeklagten hieß das Urteil 90 Tagessätze à 35 Euro. „Mit dem Urteil kommen sie allerbestens weg“, gab der Richter dem Heeker mit auf den Weg. Sollte er noch einmal auffallen, würde es schwer werden, die Fahrerlaubnis irgendwann zurückzubekommen. Geglaubt, auch das machte er deutlich, hatte er dem Angeklagten nicht allzu viel.
Merkwürdige Geräusche
Was war passiert? Der Heeker war im Juni mit seiner Verlobten auf der Bernhardstraße unterwegs, als diese merkwürdige Geräusche hörte. Sie fuhr auf ein Firmengelände. Das Paar tauschte die Plätze, er startete den Motor, um die Kontrollleuchten zu sehen, schaute sich die Reifen an, stieg wieder ins Auto, und machte erneut den Motor an, um nach den Geräuschen zu fahnden. So berichtete es der Angeklagte und demonstrierte, wie er sich hin und her und rückwärts gewandt und gebückt habe, um zu hören, ob irgendwo etwas klappere.
Irgendwie müsse er dann versehentlich an die Schaltung gekommen sein und der Wagen habe einen Satz nach vorne gemacht. Eine Wagenlänge etwa, schätzte er auf die Frage des Richters. „Ich bin ja nicht gefahren“, so der Angeklagte. „Sie haben das Fahrzeug mit Motorkraft bewegt“, so der Richter.
Nicht angeschnallt
Anders hatte es ein Polizeibeamter gesehen, der zur Verkehrsüberwachung in der Nähe stand. Der Wagen sei etwa vier bis fünf Meter vorwärts gefahren, der Fahrer habe sich typisch für einen Autofahrer verhalten. Der Mann sei in einen Kiosk gegangen, dann auf der Beifahrerseite eingestiegen. Angehalten hatte der Beamte das Paar nur, weil der Mann nicht angeschnallt war. Bei der Überprüfung stellte er dann fest, dass der Heeker keine Fahrerlaubnis besitzt.
Zugunsten des Angeklagten wurde die kurze Strecke berücksichtigt. Gegen den Angeklagten sprechen, so der Richter, „Vorstrafen so lang wie mein Arm reicht“, etliche wegen fahrlässigen und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein, andere wegen Betrugs. Da half es auch nicht, dass der 46-Jährige beteuerte, es bei seiner letzten Verurteilung 2013 endgültig begriffen zu haben. Für den Richter war die Aussage des Heekers ein klarer Fall von „Schmierentheater“.