Weihbischof Dr. Christoph Hegge wird Ende Januar die Firmung in Heek durchführen. Für die beiden Gottesdienste gelten strenge Vorgaben.

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Firmung in Heek: 2G-Regel, Kontrollen und Eigenverantwortung

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Eine Firmung ist nicht alltäglich. Erst recht nicht in Corona-Zeiten. Da bedarf es schon strenger Vorgaben, um die Gottesdienste sicher gestalten zu können. In Heek ist das eine ganze Palette.

Heek

, 12.01.2022, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die vierte Welle der Pandemie hat auch den Kreis Borken mit voller Wucht getroffen. Mit Omikron rollt bereits die nächste Woge an. Das Firmsakrament Ende Januar wird in der Kirchengemeinde Heilig Kreuz Heek dennoch stattfinden. Doch es gelten strenge Vorgaben.

Neuland ist das Ganze für die Kirchengemeinde nicht. Schon vergangenes Jahr fand die Firmung zu Corona statt. Und dort sogar im Lockdown. Ohne Zwischenfälle. Doch dieses Jahr sind die Vorgaben noch mal strenger.

Zwei statt eines Gottesdienstes

Es fängt damit an, dass sich Weihbischof Dr. Christoph Hegge nach Rücksprache mit der Kirchengemeinde bereit erklärt hat, den 86 Firmbewerberinnen und -bewerbern in zwei Gottesdiensten das Sakrament zukommen zu lassen.

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Am 30. Januar wird es also einen Firmgottesdienst um 9 Uhr und einen um 11 Uhr geben. Das entzerrt die Belegung der Plätze in der Kirche. Ohnehin darf jeder Firmling nur drei Personen (Eltern und Firmpate) mitbringen.

Wichtig: Für sie gilt die 2G-Regel. Ohne Ausnahme, wie Pastoralreferentin Mechtild Sicking klarstellt.

Die Firmlinge, da Schüler, gelten hingegen als getestet und bei 2G-Erfordernis auch als immunisiert. Zumindest bis einschließlich des 15. Lebensjahrs bei negativem Test, der regelmäßig in der Schule durchgeführt wird.

Kein Kind wird ausgeschlossen

So wird auch nicht zum Problem, wenn Erziehungsberechtigte einer Impfung ihres Kindes kritisch gegenüberstehen. In diesem Fall wird das Kind also nicht von der Firmung ausgeschlossen.

Da eine Kirchengemeinde ein Querschnitt durch die Gesellschaft ist, dürfte es auch in Heek Impfskeptiker geben. Diese dürfen wegen der 2G-Vorgabe des Bistums die Kirche zu den Firmgottesdiensten aber ohnehin nicht betreten.

Um den Abstand in der Kirche gewährleisten zu können, wird es zwei Firmgottesdienste geben. Ebenso wird immer jeweils eine Bankreihe freigehalten.

Um den Abstand in der Kirche gewährleisten zu können, wird es zwei Firmgottesdienste geben. Ebenso wird immer jeweils eine Bankreihe freigehalten. © Till Goerke

Wegen der Gästeliste mit Sitzplan sind es auch keine öffentlichen Gottesdienste, wie die Pastoralreferentin erklärt. Auch werde immer jeweils eine Bankreihe freigehalten, um ausreichend Abstand gewährleisten zu können.

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Und: Trotz 2G-Regel gilt die Pflicht, während des gesamten Aufenthaltes in der Kirche eine medizinische Maske zu tragen. Wichtig: Diese muss selbst mitgebracht werden. Eine Ausgabe vor Ort wird es nicht geben.

Kontrollen am Eingang

Am Eingang der Kirche wird der Ordnungsdienst allerdings die Impf- und/oder Genesenenzertifikate und die Personalausweise kontrollieren. Nur wenn beides vorgezeigt wird, darf die Kirche betreten werden. „Wir werden da auch keine Ausnahmen machen“, macht die Pastoralreferentin deutlich.

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Bezüglich der Eingangskontrollen bittet die Kirchengemeinde darum, sich möglichst entsprechende QR-Codes über den Impf- und/oder Genesenenstatus in einer (örtlichen) Apotheke im Vorfeld der Firmung zu besorgen. So noch nicht geschehen.

Pastoralreferentin Mechtild Sicking appelliert an alle Besucher, die den Firmgottestdiensten bewohnen werden, sich im Vorfeld freiwillig testen zu lassen.

Pastoralreferentin Mechtild Sicking appelliert an alle Besucher, die den Firmgottestdiensten bewohnen werden, sich im Vorfeld freiwillig testen zu lassen. © Bastian Becker

Der einfache Grund: Die Ordner werden mit der Covid-Check-App arbeiten, die den entsprechenden QR-Code ausliest. „Das entlastet die Ordner enorm und der Einlass kann zügiger erfolgen“, erklärt Mechtild Sicking dazu.

Gästeliste und Sitzplan

Gästeliste und Sitzplan sollen es im Fall der Fälle ermöglichen, eine schnelle Rückverfolgbarkeit der Kontaktpersonen zu gewährleisten. Und rein theoretisch wären in der Kirche sogar mehr Angehörige erlaubt, als es die Kirchengemeinde jetzt vorgibt.

„Doch das wollen wir nicht. Die steigenden Zahlen mahnen uns zur Vorsicht. Genau darum stehen wir auch voll und ganz hinter der 2G-Vorgabe durch das Bistum“, unterstreicht die Pastoralreferentin. Auch sei man im regelmäßigen Austausch mit dem Heeker Ordnungsamt.

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Und sie legt allen Angehörigen, die den Gottesdiensten beiwohnen werden, ans Herz, sich auf freiwilliger Basis im Vorfeld zusätzlich testen zu lassen. Stichwort Eigenverantwortung.