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Antrag auf neue Windkraftanlage enthält kritischen Aspekt
Windenergie
Nahe dem Vennweg in der Bauerschaft Wichum könnte eine neue, 230 Meter hohe Windkraftanlage gebaut werden. Ein Antrag liegt der Gemeinde vor. Allerdings enthält dieser einen kritischen Aspekt.
Bekommt die Bauerschaft Wichum Zuwachs in Sachen Windkraftanlagen? Zumindest liegt der Gemeindeverwaltung ein entsprechender Antrag auf Errichtung einer weiteren Windkraftanlage in der Windvorrangzone zwei vor. Jetzt muss die Lokalpolitik entscheiden, ob der Daumen rauf oder runter geht.
Das Thema wird im kommenden Bauausschuss (16. Juni) diskutiert werden. In der entsprechenden Vorlage ist folgender Beschluss vorformuliert: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zustimmung für die Errichtung der beantragten Windkraftanlage zu signalisieren und die weiteren Details [...] zu verhandeln.“ Zu den Details gehört dabei auch eine Bürgerbeteiligung.
Es gibt einen kritischen Punkt im Antrag
Ob die Lokalpolitik diesem Beschluss folgt, wird sich allerdings noch zeigen müssen, denn so ganz ohne ist der Antrag nicht. Immerhin überstreichen die Rotoren je nach Windrichtung und Ausrichtung einen angrenzenden Wald, der nicht zur im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Windvorrangzone gehört. Somit könnte die Gemeinde gegen den Bau Einspruch einlegen.
Das weiß auch der Antragssteller, der dazu schreibt: „Wir bitten Sie, der Überschreitung des Rotorrechts über die Grenze der Windzone zwei Wichum hinaus und somit einer Abweichung von der geltenden Regel des Rotorrechts in der Windkonzentrationszone zuzustimmen.“
Anlage soll insgesamt knapp 230 Meter hoch sein
Davon abgesehen - um was für eine Art Anlage handelt es sich überhaupt? Laut Antrag um eine so genannte Enercon E-138 EP3 mit einer Nabenhöhe von 160 und einer Gesamthöhe von 229,3 Metern, die an keiner anderen Stelle gebaut werden kann, da vor Ort Abstände zu unterirdischen Öl- und Gasleitungen eingehalten werden müssen. Zudem habe der Besitzer der benachbarten Fläche den Bau des Fundamentes auf seinem Grundstück nicht gebilligt.

Auf der Planskizze sieht man, dass die Rotorblätter der geplanten Windkraftanlage den angrenzenden Wald überstreichen. © Planskizze
Wichtig: Genehmigungsbehörde ist der Kreis Borken. Dieser hat laut Heeker Verwaltung bereits seine Zustimmung durchklingen lassen, so diese auch aus der Gemeinde komme. Auch das Regionalforstamt Münsterland sieht offenkundig keine Probleme, wenn die Rotoren die Waldfläche überstreifen.
Damit die Akzeptanz der Heeker gesteigert wird, will der Antragssteller die Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden an der Anlage teilhaben lassen. Denn Mitglieder der Genossenschaft beteiligen sich an Energieprojekten in der Region. So kann jedes Mitglied seine persönliche CO2-Bilanz verbessern und gegebenenfalls eine Dividende einstreichen.
Und mit Blick auf das Klima allgemein ist festzuhalten, dass eine weitere Windkraftanlage natürlich dafür sorgt, dass auf dem Gemeindegebiet mehr erneuerbare Energie erzeugt wird.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
