A31-Brücken-Ärger in Heek Autobahn GmbH räumt Versäumnis ein

A31-Brücken-Ärger in Heek: Autobahn GmbH räumt Versäumnis ein
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Der Autobahnbrücken-Ärger sorgt weiter für Unmut. Auf mehreren dieser Brücken im Heeker Gemeindegebiet soll das zulässige Gewicht reduziert werden. Auf Drängen der Autobahn GmbH, die jetzt ein Versäumnis eingeräumt hat.

Mirko Heuping, Pressesprecher der Autobahn GmbH, redet nicht lange um den heißen Brei, als er von sich aus das Gespräch mit der Redaktion sucht. Er spricht in Bezug auf die unterbliebene Benachrichtigung an die Gemeinde Heek von einem „kleinen Fehler“, einem „Versäumnis“.

Falsche Annahme

Ende August hat die Autobahn GmbH den Kreis Borken darüber informiert, dass das Gewicht auf sieben Brücken in Heek reduziert werden muss. Die Gemeinde selbst spricht von acht Brücken.

Wie dem auch sei: Die Gemeinde wurde laut Autobahn GmbH nicht informiert, da man der Annahme war, dass der Kreis Straßenbaulastträger ist. Da es sich um Wirtschaftswege handelt, ist das jedoch die Gemeinde.

Gespräch mit Gemeinde suchen

„Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen werden kommende Woche auf die Gemeinde zugehen und das Gespräch suchen“, versichert Mirko Heuping. Den Irrtum bedauere man. Ziel sei es, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Eine solche strebt auch der Kreis an, der als zuständige Straßenverkehrsbehörde letztlich die „verkehrsrechtliche Anordnung“ für die Verringerung des zulässigen Gewichtes auf den Brücken erlassen muss. Oder eben auch nicht.

Wann und was im Detail auf den sieben/acht Brücken im Heeker Gemeindegebiet passieren wird, ist noch offen. Aktuell ruht das Verfahren.
Wann und was im Detail auf den sieben/acht Brücken im Heeker Gemeindegebiet passieren wird, ist noch offen. Aktuell ruht das Verfahren. © Till Goerke

Ob die Sache mit der Einvernehmlichkeit aufgeht, scheint zumindest aktuell noch fraglich. Die Wirtschaftswege seien für den Wirtschaftsstandort Heek und die Energiewende elementar, machte unlängst Heeks Bauamtsleiter Herbert Gausling gegenüber der Redaktion deutlich.

Dessen sei sich auch die Autobahn GmbH bewusst, wie Mirko Heuping beteuert, aber: „Die Sicherheit geht für uns vor.“ Man sei eben dafür zuständig, diese auch zu gewährleisten. Auch wenn das mit Umwegen einhergehe.

Wenn im Fall der Fälle mal etwas schief gehe, stehe die Autobahn GmbH in der Haftung. Das gelte es zu vermeiden. „Wir wollen uns mit den geplanten Maßnahmen absichern“, macht der Pressesprecher deutlich.

Höheres Gewicht

Dass das Thema jetzt hochkocht und nicht schon etwa vor zehn oder 20 Jahren, liegt daran, dass die Gewichte – auch von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen – nach dem Bau der Brücken deutlich gestiegen sind.

Schnell kommen so auch 40 Tonnen Gewicht zusammen. Mit möglichem Gegenverkehr auf den Brücken eine Summe, die offenkundig zu hoch ist. Wohlgemerkt: Keine der Brücken im Heeker Gemeindegebiet ist bei den regelmäßigen Kontrollen bisher negativ aufgefallen. Im Gegenteil.

Dazu sagt Mirko Heuping: „Man kann nicht immer hundertprozentig vorhersagen, wann eventuell mal etwas passieren könnte.“ Darum sei vorbeugendes Handeln so wichtig. Stichwort Belastungsgewicht reduzieren.

Und eigentlich hätte das nach Ansinnen der Autobahn GmbH bereits bis zum 31. Oktober 2022 passieren sollen. Aus „diversen Gründen“ habe das allerdings nicht funktioniert. In Heek ist es auch im vehementen Widerspruch der Gemeinde begründet. Inklusive möglichem Klageweg.

Die Autobahn GmbH legt die Entscheidung, was auf den Brücken passiert, in die Hände des Kreises als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Autobahn GmbH legt die Entscheidung, was auf den Brücken passiert, in die Hände des Kreises als zuständige Straßenverkehrsbehörde. © Till Goerke

Fakt ist, dass die Autobahn GmbH das Ganze „zeitnah“ umgesetzt sehen möchte durch den Kreis. Was im Detail gemacht wird, liegt dann aber in Händen des Kreises, wie Mirko Heuping erklärt. Laut Kreis will die Autobahn GmbH zudem die Kosten übernehmen. Aktuell ruht das Verfahren jedoch.

Aber was wäre denkbar? Ein „Einbahnverkehr“ durch Verengung der Fahrbahn mit Ampelanlage und/oder entsprechendem Vorfahrtsschild. Vorteil: Das Gewicht einzelner Fahrzeuge dürfte höher sein (40 Tonnen).

Oder aber: Mit Begegnungsverkehr, dann jedoch mit Schildern, die das zulässige Gewicht pro Fahrzeug reduzieren. Zulässig wären dann zwei Mal 16 Tonnen. Diese Werte nennt der Kreis Borken auf Anfrage der Redaktion.

„Geht nur zusammen“

Wie es weitergehen würde, wenn die Gemeinde tatsächlich den Klageweg gegen eine etwaige Beschilderung/Verengung der Fahrbahn in die Tat umsetzt, ist offen. Fakt ist, dass die Autobahn GmbH irgendwann aus der Haftung ist. Das bestätigt Mirko Heuping ohne ins Detail zu gehen.

Aber er betont: „Es geht doch nur zusammen. Darum nennen wir auch keinen Tag X, wann etwas passiert sein muss. Es geht darum, individuelle Lösungen mit den jeweiligen Kommunen zu finden.“

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