
© Till Goerke
1,5 Tonnen Beute: Schöppinger Familien-Diebesbande schlägt in Heek zu
Gerichtsprozess
Eine vierköpfige Familien-Diebesbande schlug im Juni 2019 in Heek zu. Gewicht des Diebesgutes: gut 1,5 Tonnen. Doch die Nummer blieb nicht unentdeckt und hatte ein Nachspiel vor Gericht.
Als die Abrissarbeiten der Hallen auf der Ex-Hülstafläche an der B70 im vergangenen Jahr in vollem Gange waren, da schlug eine dreiste Familien-Diebesbande aus Schöppingen in Heek zu. Drei Männer und eine Frau klauten geschätzt 1,5 Tonnen Stahlträger vom Gelände. Und wegen jener Tat am 18. Juni 2019 mussten sich die Vier vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten. Oder auch nicht.
Pünktlich um 10 Uhr am Freitag (19. Juni) sind Richter, Staatsanwältin, Zeuge und Dolmetscher im Saal 1 des Amtsgerichtes versammelt. Plexiglasscheiben trennen die drei Stühle auf der für die Angeklagten vorgesehenen Seite voneinander ab. Doch die Stühle bleiben leer. Nicht einer der Familienbande erscheint – trotz fristgerechter Ladung durch das Gericht.
Diebesgut hatte keinen hohen Wert
Dafür berichtete der geladene Zeuge, offenkundig ein Mann vom Fach, dem Richter, dass das Diebesgut keinen sehr hohen Wert hatte. „Vielleicht 200 bis 300 Euro nach dem damaligen Preis.“ Immerhin: Das Fahrzeug der Diebesbande war gut vollgeladen. Das verdeutlichte ein Foto, welches der Richter dem Zeugen zeigte.
Übrigens war die Begründung, mit der die angeklagte Frau der Diebesbande nicht zur Verhandlung erscheinen konnte schon hanebüchen. „Das ist schon besonders dreist“, so der Richter in Richtung Staatsanwältin. Zur Erklärung: Etwa eine Stunde vor dem geplanten Verhandlungsbeginn rief die Angeklagte den Richter im Gericht an und gab an, nicht kommen zu können, weil sie ein drei Wochen altes Kinde habe.
Angeklagte hat kuriose Begründung parat
Schon kurios, wenn einem das plötzlich eine Stunde vor der Verhandlung einfällt. So urteilte auch der Richter. „Das ist keine gültige Entschuldigung.“ Er habe zudem der Frau freigestellt, das Baby mitbringen zu können. Auf das Angebot eingegangen ist die Angeklagte nicht. Doch vor einer Verurteilung hat sie das nicht bewahrt. Auch nicht ihre drei Komplizen. Diese fehlten übrigens komplett „unentschuldigt“.

Während des monatelangen Abrisses der Hallen und des Spänebunkers lag auf der Ex-Hülsta-Fläche jede Menge (Metall-) Schrott rum, auf den es die Diebesbande abgesehen hatte. © Till Goerke
„Was schwebt ihnen denn so als Strafe vor?“, fragte der Richter die Staatsanwältin. Prompte Antwort: „Hatte mir 50 Tagessätze vorgestellt.“ Somit war auch kein langes „Feilschen“ nötig, denn der Richter hatte eine ähnliche Größenordnung im Kopf. Und so verurteilte er alle vier Angeklagten in Abwesenheit jeweils zu 50 Tagessätzen à 20 Euro.
Offenkundig war die Beweislage durch die Fall-Akte dafür eindeutig genug. „Wenn das jemanden nicht passt, kann er ja Berufung einlegen“, merkte der Richter an. Also jenes Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
