In den Wäldern der Hohen Mark bei Haltern ist ein weiterer Wolf nachgewiesen worden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte nun, dass Anfang Februar 2023 gefundene Hinterlassenschaften dem männlichen Wolf GW3150m zugeordnet werden konnten.
Erstmals nachgewiesen wurde dieser Rüde Ende November 2022 in Gelderland in den Niederlanden. „Das Herkunftsrudel ist nicht bekannt“, teilte das LANUV mit. In Haltern hielt sich GW3150m nach Erkenntnissen des LANUV nur weinige Tage auf. Er ist demnach noch im Februar weiter nach Belgien gewandert, wo er erneut genetisch nachgewiesen wurde.
Haltern ist Pufferzone
Im vergangenen Jahr waren die Wälder der Hohen Mark nördlich der Lippe zwischen Haltern und Reken als Wolfsterritorium ausgewiesen worden, nachdem der Rüde GW2347m sich dort niedergelassen hatte. GW2347m ist bislang nicht durch Nutztierrisse aufgefallen. Aufgrund der Nähe zum Wolfsgebiet Schermbeck gilt Haltern derzeit als Pufferzone, nicht aber als offizielles Wolfsgebiet.
In einem offiziell ausgewiesenen Wolfsgebiet gibt es für gerissene Schafe, Ziegen und Gehegewild nur dann eine Entschädigung, wenn die Tiere nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist nach Ausweisung des Wolfsgebiets in einem Herdenschutzzaun gehalten werden. Nach Ablauf der Frist erlischt der Anspruch auf Entschädigung. In einer Pufferzone sind die sechs Monate nicht ausschlaggebend.
Die vier Wolfsgebiete „Schermbeck“, „Senne-Eggegebirge“, „Eifel-Hohes Venn“ und „Oberbergisches Land“ und die dazugehörigen Pufferzonen umfassen inzwischen knapp 40 Prozent der gesamten Fläche Nordrhein-Westfalens.
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