Ein Wolfsrüde mit der Kennzeichnung GW2347m streift seit mehr als sechs Monaten in den Wäldern der Hohen Mark umher. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt das Wildtier damit inzwischen als territorial. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) und das Umweltministerium erörtern daher seit einigen Monaten, ob Haltern künftig auch zum Wolfsgebiet ernannt werden soll.
Aktuell gilt das gesamte Gebiet der Stadt Haltern noch als Pufferzone. Auch Teile des Kreises Borken einschließlich Reken wurden einbezogen. Grund ist die Nähe zum Wolfsgebiet Schermbeck. Aktuell besteht das Rudel dort mindestens aus der Wölfin GW954f und drei Welpen (GW3043f, GW3044f, GW3042m). Ob der Vaterrüde mit der Kennung GW1587m noch lebt und wo er sich aufhält, ist unklar. Das hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Januar dieses Jahres erklärt.
Rechtliche Prüfung läuft
Das Verfahren, in dessen Rahmen nun die Frage geklärt wird, ob Haltern ebenfalls Wolfsgebiet werden soll, läuft aktuell. „Es befindet sich in der rechtlichen Prüfung“, informierte LANUV-Sprecher Wilhelm Deitermann auf Anfrage.
Konkret geht es nach Auskunft der Pressestelle des Umweltministeriums um eine mögliche „Erweiterung des bestehenden Wolfsgebietes Schermbeck nach Osten in Richtung Haltern“.
Auf der Basis von Monitoringergebnissen des LANUV wird demnach „sehr gründlich geprüft, welche Ortschaften in ein solches Wolfsgebiet einbezogen werden müssen“, so der Sprecher weiter. Dazu habe das LANUV einen sogenannten Abgrenzungsvorschlag gemacht.
Warum es so lange dauert? „Das ist relativ einfach zu beantworten“, erklärt ein Experte im Umweltministerium. Der Wolf in Haltern sei „relativ unproblematisch“. Soll heißen: Bislang ist das wilde Tier noch nicht durch Nutz- oder Haustier-Risse aufgefallen.
„Er scheint sich von anderen wilden Tieren wie Frischlingen, Rehen, Rot- und Damwild zu ernähren“, mutmaßt er. Aus diesem Grunde sei es bisher nicht erforderlich gewesen, die Wolfsgebiet-Frage in Haltern mit höchster Priorität zu bearbeiten.
Nachweis auch in Seppenrade
Auch in anderen Orten in der Nähe Halterns wurden bereits Wolfsnachweise von offizieller Seite bestätigt. So wurden beispielsweise im November 2022 in Lüdinghausen-Seppenrade (Kreis Coesfeld) fünf Schafe tot aufgefunden. Anhand der genetischen Untersuchungen der Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen einen männlichen Wolf mit der Kennung GW2596m als Verursacher nachweisen. Auch auf einem Acker bei Münster und im Kreis Steinfurt wurde der Wolf zudem bereits nachgewiesen.
Und sicher werden noch zahlreiche Nachweise hinzukommen. Denn: „Die Jungtiere aus Niedersachsen kommen auf ihrem Weg in Richtung Süden alle über den Mindener Raum durchs Münsterland und angrenzende Ruhrgebiet “, erklärte der Ministeriumssprecher weiter. „Das sind alles Durchläufer.“
Mit einer Entscheidung in der Halterner Frage wird im Umweltministerium „noch im ersten Quartal dieses Jahres“ gerechnet.
Finanzielle Hilfen in Pufferzonen
Auf Fördergelder hinsichtlich geplanter Herdenschutz-Maßnahmen übrigens wirkt es sich nicht aus, ob die Antragsteller Nutztiere (Schafe, Ziegen), Gehegewild oder Kleinpferde in einer Pufferzone oder in einem Wolfsgebiet halten. In beiden Fällen fließen Landesmittel. Zusätzlich zu der Finanzierung von Herdenschutz-Maßnahmen wie dem Bau elektrischer Zaunanlagen werden in Wolfsgebieten allerdings auch die Kosten für die Anschaffung und Ausbildung zertifizierter Herdenschutzhunde gefördert.
Nach den Förderrichtlinien Wolf besteht die Möglichkeit zur Gewährung einer Billigkeitsleistung (Entschädigung) von wolfsbedingten Schäden sowie zur Förderung von Investitionen in wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen.
- Bei Investitionen in vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen bietet das Land NRW eine Förderung zum Schutz von Tierhaltungen mit Schafen, Ziegen und Gehegewild und Kleinpferden in Höhe von 100 Prozent an. Konkret können in den ausgewiesenen Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung mindestens des wolfsabweisenden Grundschutzes gefördert werden.
- Die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostenfreie Beratung für Präventionsmaßnahmen unter https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/servicehotline-herdenschutz.htm an. Die Servicehotline Herdenschutz ist unter der Telefonnummer 02945 989898, per Mail über herdenschutz@lwk.nrw.de.
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