Ein Streufahrzeug des Winterdienstes im Einsatz: Es gibt in diesen Tagen viel zu tun.

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Winterdienst: In dieser Reihenfolge räumt die Stadt die Straßen frei

rnFreiräumen und streuen

Der Winterdienst in Haltern ist derzeit mit dem Räumen und Streuen der Straßen beschäftigt. Lange wurde nicht mehr so viel Streusalz wie jetzt benötigt. Doch nicht alle Straßen werden geräumt.

Haltern

, 08.02.2021, 17:11 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Winterdienst der Stadt Haltern kommt noch nicht zur Ruhe. Rund 60 Mitarbeiter des Bauhofs sind seit Montag im Einsatz. Dabei werden nicht nur die Straßen mit den Räum- und Streufahrzeugen von Schnee und Eis und befreit. Zahlreiche Fußtrupps sind überdies in der Innenstadt unterwegs, um unter anderem Gehwege freizuschaufeln.

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Wie Stadtsprecher Georg Bockey auf Anfrage erklärte, sind am Wochenende rund 25 Tonnen Streusalz eingesetzt worden. „Wir haben den Nachschub schon wieder bestellt“, sagte der Stadtsprecher. Insgesamt seien die Bauhof-Mitarbeiter - am Wochenende waren jeweils 14 Leute in Bereitschaft - gut vorangekommen.

Geräumte Strecken schnell wieder zugeschneit

Allerdings seien die geräumten Strecken auch schnell wieder zugeschneit gewesen. Bockey: „So konnten wir natürlich nicht alle Verkehrsstraßen richtig frei bekommen.“ Zur Menge des gestreuten Salzes meinte er: „Es gab Jahre, in denen wir insgesamt nicht so viel Salz wie allein an diesem Wochenende gestreut haben.“

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Bei seiner Arbeit richtet sich der Winterdienst nach Angaben der Stadt nach einer Prioritätenliste. Diese gibt vor, welche Straßen in welcher Reihenfolge geräumt werden müssen. „Die Stellen, an denen vorrangig geräumt und gestreut werden muss, sind zunächst alle verkehrswichtigen Straßen und gefährlichen Stellen“, führt Georg Bockey aus.

Dazu gehören:

  • Gefällestrecken
  • Scharfe Kurven
  • Einmündungen
  • Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen
  • Straßen für den ÖPNV und Schulbusse
  • Zufahrtsstraßen zu Schulen, Feuerwachen, Krankenhaus, Kindergärten, Bahnhöfen, Gewerbe- und Industriegebieten
  • stark frequentierte Fußgängerüberwege und Haltestellen
  • Radwege an Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen
  • Parkplätze mit erheblicher Verkehrsbedeutung.

In der Dringlichkeitsstufe 2 gehe es dann weiter mit Wohnsammelstraßen und mit den übrigen Rad- und Fußgängerüberwegen, soweit sie im Räum- und Streuplan aufgeführt seien. Erst an dritter Stelle stehen demnach Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen.

Straße selber freiräumen

Wer also jetzt trotz der Schneemassen vor seinem Haus mit dem Auto los muss, darf die Schaufel selber schwingen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass aufgrund der derzeitigen Schnee- und Eisverhältnisse nicht an jeder Stelle geräumt und gestreut werden kann. „Bisher konnte in typischen Wohngebieten kaum geräumt werden“, sagt der Sprecher der Stadt Haltern.

Anwohner bittet die Stadt zudem, den Schnee beim Räumen des Gehwegs nicht auf die Fahrbahn zu schieben. „Denn das kann zur Folge haben, dass Rettungsdienste, Müllfahrzeuge und andere Autos nicht mehr durchkommen und auch der Winterdienst möglicherweise diesen Schnee wieder auf den Gehweg schiebt.“ Besser also in den Vorgarten damit.

Pflicht zum Freiräumen des Gehwegs

  • Ein Hinweis zur Verkehrssicherungspflicht: Grundstücke, die an die Straßen der Gemeinde grenzen, müssen vom Eigentümer von Schnee und Eis befreit werden. Die Räum- und Streupflicht auf den Bürgersteigen überträgt der Eigentümer für den Fall, dass das Haus vermietet ist, häufig auf einen oder mehrere Mieter. Vermieter müssen dennoch regelmäßig kontrollieren, ob ihre Mieter der Verpflichtung nachkommen.
  • Generell müssen die wichtigsten zum Grundstück gehörenden Zugänge begehbar sein. Dazu gehört der Hauseingang, aber auch der Zugang zu Garagen oder Mülltonnen.
  • Auch die Fußgänger selbst sind zur Achtsamkeit aufgefordert. Sie können nicht erwarten, dass jede kleinste Eis- oder Schneefläche entfernt wird.
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