Auch Beamte des SEK (hier ein Symbolbild) sollen bei dem Einsatz der Polizei in Haltern am 2. Dezember beteiligt gewesen sein.

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Wegen Waffen und Drogen: Anklage gegen Halterner (44) erhoben

rnNach SEK-Einsatz

Die Staatsanwaltschaft Essen hat Anklage gegen einen Mann aus Haltern erhoben. Der 44-Jährige wird sich bald vor dem Landgericht Essen verantworten müssen. Ihm wird einiges zur Last gelegt.

Haltern

, 16.02.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Vor mehr als zwei Monaten war es in Haltern zu einer spektakulären Festnahme zweier Männer (44/45) gekommen. Am 2. Dezember hatte die Polizei unter Beteiligung einer Spezialeinheit in einer konzertierten Aktion ein Wohnhaus und eine Wohnung gestürmt. Dabei waren große Mengen an Drogen und Waffen sichergestellt worden.

Marihuana, Amphetamine und Ecstasy

Bei den sichergestellten Drogen hatte es sich laut Polizei um Marihuana, Amphetamine und Ecstasy gehandelt. Amphetamine sind in der Drogenszene unter den Bezeichnungen „Speed“ oder „Pep“ weit verbreitet, Ecstasy ist als Partydroge bekannt.

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„Mittlerweile ist gegen den 44 Jahre alten Halterner Anklage vor dem Landgericht Essen erhoben worden“, teilt nun Annette Milk, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen, mit. „Ihm wird unerlaubtes Handelstreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgeworfen.“ Die Ermittlungen gegen den anderen Mann seien noch nicht abgeschlossen.

Revolver mit sechs Patronen

Das Landgericht Essen bestätigt die Anklageerhebung. Die rund vier Seiten umfassende Anklageschrift sei dem Verteidiger des Beschuldigten zugestellt worden, so Dr. Tim Holthaus, Sprecher des Landgerichts. Darin werden auch weitere Details zu dem Einsatz im Dezember genannt. So seien bei dem Beschuldigten neben verschiedener Drogen auch eine Feinwaage und Streckmittel sowie mehrere Waffen gefunden worden - darunter ein Revolver mit sechs Patronen, ein Elektroschocker und ein Schlagring. Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz werde dem Beschuldigten vorgeworfen, weil auch sogenannte „Polenböller“ in seiner Wohnung gefunden worden seien.

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Der Beschuldigte habe nun die Möglichkeit, sich hinsichtlich des Prozessgegenstandes zu äußern und gegebenenfalls einzelne entlastende Beweiserhebungen zu beantragen. Zu einer Verhandlung werde es voraussichtlich frühestens im Mai kommen. Der 44-jährige Halterner sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft. Er ist laut Anklageschrift wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits einschlägig vorbestraft. Im Falle einer Verurteilung droht dem 44-Jährigen eine Freiheitsstrafe.

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