Gefährliche Vogelgrippe ist auf dem Vormarsch So reagieren Haltener Geflügelzüchter

Vogelgrippe breitet sich aus: So reagieren Haltener Geflügelzüchter
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In Nordrhein-Westfalen ist Anfang Oktober nach etwa einer halbjährigen Pause ohne Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen erstmalig wieder ein Erreger des Virus-Subtyps H5N1 in einer Hobbyhaltung in Bottrop-Kirchhellen nachgewiesen worden. Inzwischen sind noch weitere Betriebe betroffen. Haltern ist zwar noch kein Sperrgebiet, trotzdem spüren Haltener Geflügelhalter Auswirkungen am Markt.

„In solchen Fällen werden zwei Kreise um das Ausbreitungsgebiet gezogen“, sagt die Haltener Ladwirtin und Geflügelzüchterin Rita Stockhofe. Zu ihrem Betrieb gehören unter anderem die Hühnerwagen in Flaesheim, am Annaberg und am Westuferpark. „Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. Beide berühren aber Haltern nicht.“

Trotzdem habe die Situation Auswirkungen auf den Markt, sagt Rita Stockhofe. „Das betrifft vor allem die Lieferung und die Logistik. Einige betroffene Betriebe können die bestellten Hühner nicht mehr abnehmen, die Lieferketten sind davon betroffen.“

Die Stockhofes achten in ihrem Betrieb besonders auf die vorgeschriebenen Maßnahmen, denn inzwischen meldet das Land NRW zwei weitere Fälle von Ausbrüchen der Vogelgrippe aus Verl und zuletzt aus Gütersloh. In Verl mussten über 8000 Hühner, Enten und Gänse getötet werden. Das Landwirtschaftsministerium spricht inzwischen von der „schwersten Ausbreitung der aviären Influenza seit vielen Jahren“.

Wenig Risiko für Menschen

Das Ansteckungsrisiko für Menschen sei allerdings sehr gering und äußere sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen, teilt die Landesregierung mit. „Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte.“

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Hühner scharen sich um eine Futterstelle.
Halterner Geflügelbetriebe achten besonders auf die Einhaltung aller Maßnahmen. © Jürgen Wolter

Das Landwirtschaftsministerium erinnert daran, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. „Das sind aber alles Reglungen, an die wir uns sowieso halten“, sagt Rita Stockhofe.

„Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen“, so das Landwirtschaftsministerium.

Land appelliert an Züchter

„Wichtig ist, das Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen“, sagt Rita Stockhofe. „Vogeltränken dürfen deshalb nicht offen zugänglich sein. Wenn allerdings Wasser in einer Pfütze steht und die Vögel daraus trinken, lässt sich das natürlich nicht hundertprozentig verhindern“.

„Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden“, warnt NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU). „Noch nie war es so wichtig, in der Geflügelhaltung wachsam zu sein. Ich appelliere an alle Hobbyhaltungen und auch an gewerbliche Betriebe: Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“.

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