Neue Regeln am Silbersee-Parkplatz in Haltern Tom Reichelt ärgert sich über „Abzocke“

Verwirrung um Änderung am Silbersee-Parkplatz: Tom Reichelt ärgert sich
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Tom Reichelt ist enttäuscht. Er spricht von „Abzocke“ und „schlimmen Zuständen am Silbersee II“. „Sie sollten sich schämen, mit schwerbehinderten Menschen so umzugehen“, sagt er.

Tom Reichelt ist zu 80 Prozent schwerbehindert. In der Vergangenheit konnte er deswegen kostenfrei auf dem Parkplatz am Silbersee II parken. Auch am Mittwoch (14.6.) wollte er das sonnige Wetter am Sandstrand genießen. „Ich wollte eine halbe Stunde entspannen“, sagt er.

Vorher hat er die Bedingungen auf der Internetseite nachgelesen. Dort habe gestanden, dass Menschen, die einen Grad der Behinderung von über 60 Prozent haben, vom Parkticket und Eintritt am Silbersee II befreit seien.

Neue Regelung am Silbersee II

Vor Ort bot sich ihm allerdings ein anderes Bild. „Hier wurde ich darauf hingewiesen, dass ich trotzdem online buchen muss und auch jetzt nicht mehr hinein kann“, sagt er frustriert.

Marwin Gedenk, Geschäftsführer des Securitydienstes, der für die Parksituation am Silbersee II zuständig ist, klärt auf. „Es gab früher eine andere Regelung“, sagt er. „Die Problematik ist, dass die Regelung geändert wurde, aber die Internetseite des alten Betreibers noch online ist. Das ist natürlich ärgerlich.“

Auf der alten Internetseite www.silbersee2.de steht noch, dass Menschen mit Behinderung kostenfrei parken dürfen. Auf der neuen und gültigen Seite www.silbersee2.nrw ist dieser Punkt nicht mehr aufgeführt. „Die Menschen werden noch mit Falschinformationen gefüttert“, kritisiert Marwin Gedenk.

Die falschen Informationen auf der Website liegen einem Streit im Hintergrund zugrunde. Mehrere rechtliche Auseinandersetzungen laufen derzeit zwischen dem ehemaligen Generalpächter Boris Riek und anderen Parteien, die am Silbersee II agieren.

Seebad hat gleiche Regelung

Mit der Änderung der Ticketpreise hat sich der Silbersee II jetzt den Bestimmungen am Seebad in Haltern angepasst. „Da gilt die gleiche Regelung“, sagt Marwin Gedenk. Seit dieser Badesaison gilt also, dass Personen mit Behinderung sowohl ein Park- als auch ein Eintrittsticket benötigen. Ist im Behindertenausweis das Markzeichen „B“ aufgeführt, so erhält die Begleitperson freien Eintritt auf das Gelände.

Marwin Gedenk bedauert, dass Tom Reichelt von der Änderung nichts mitbekommen hat und der veralteten Website auf den Leim gegangen ist. Andere Besucher seien in der Vergangenheit aber verständnisvoller mit den neuen Bestimmungen umgegangen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 18. Juni 2023.

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