Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion hat der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag (29. November) die Kriterien für die Vergabe der zehn städtischen Grundstücke im Neubaugebiet Zum Nesberg verabschiedet. Die endgültige Zuteilung und Umlage der Flächen seien noch nicht abgeschlossen, teilte Bürgermeister Andreas Stegemann mit.
Für eine erfolgreiche Bewerbung sollen unter anderem der enge Bezug zu Haltern (hier geboren und/oder lebend), ein festes Arbeitsverhältnis, die Anzahl der Kinder und die Ausübung eines aktiven Ehrenamtes entscheidend sein. Über ein Punktesystem wird dann über die Vergabe der wenigen Grundstücke entschieden, die auf großes Interesse stoßen. Der vorgeschlagene Kaufpreis soll 425 Euro je Quadratmeter betragen.
Dem Kriterienkatalog der Verwaltung stimmte die SPD nicht zu, weil die geplante Vergabe kein Instrument für die Schaffung von sozialem beziehungsweise bezahlbarem Wohnraum in Haltern darstelle. Die Stadt sei hier verantwortlich, Lösungen anzubieten, erklärte SPD-Fraktionsvorsitzende Beate Pliete. Das Thema dürfe nicht den privaten Investoren überlassen werden.
Grüne: „Chance vertan“
Die Grünen stimmten mit den übrigen Fraktionen für den Ansatz der Verwaltung, allerdings mit Bauchschmerzen. Auch sehen sie zu wenig Anstrengungen für die Schaffung von sozialem oder bezahlbarem Wohnraum in Haltern. „Hier wird eine Chance vertan“, sagte Fraktionsvorsitzende Sarah Radas. Allerdings würdigte die Fraktion „die Familienförderung“, die mit dem Kriterienkatalog der Verwaltung verbunden sei.

Die CDU-Fraktion brachte einen neue Idee ein, indem sie vorschlug, dass Erbpacht-Modell für die städtischen Grundstücke im Nesberg in Betracht zu ziehen. Die Erbpacht brächte mehrere Vorteile, so Fraktionsvorsitzender Hendrik Griesbach. So müssten Baukredite nicht so hoch sei wie bei einem Grundstückskauf, es bräuchte weniger Eigenkapital und die Kaufnebenkosten würden geringer ausfallen.
„Stadt behält Kontrolle“
„Ganz entscheidend“, so Hendrik Griesbach, „ist die langfristige Kontrolle über diese Flächen und dass wir durch einen Verkauf künftigen Generationen keine Handlungsfähigkeit zur Stadtentwicklung nehmen. „Wir möchten an dieser Stelle zunächst dafür werben, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu richten, um diese benötigte Grundlage ausarbeiten zu lassen“, erklärte er.
WGH-Fraktionsvorsitzender Ludwig Deitermann, von Beruf Immobilienmakler, konterte auf den Vorschlag direkt. Aus seiner beruflichen Sicht sei dieser nicht sinnvoll, denn Bauwillige benötigten bei einem Erbpachtmodell nicht weniger Eigenkapital. Außerdem sei dieses in Haltern nicht gefragt.
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