Fünf Halterner mussten sich vor dem Amtsgericht in Marl für eine Tat verantworten, die bereits ein Jahr zurückliegt. Den 19- und 20-Jährigen wurde vorgeworfen, mehrere Personen nach dem Schützenfest in Sythen verprügelt zu haben.
Am ersten Prozesstag (21.8.) wurden über mehrere Stunden die fünf Angeklagten sowie zehn Zeugen vor dem Schöffengericht verhört. Aus verschiedenen Blickwinkeln ließ sich die Tatnacht nach dem Kaiserschießen im August 2022 rekonstruieren.
Tathergang nach Schützenfest Sythen
Eine damals 15-Jährige war unter den Feiernden im Schützenfestzelt. Plötzlich ging es ihr nicht gut. Der Verdacht auf K.-o.-Tropfen stand im Raum. Ihr 17-jähriger Bruder hat sie nach draußen begleitet. Vor dem Zelt wurde die Jugendliche bewusstlos.
Es bildete sich eine Traube um das Geschwisterpaar. Die Situation eskalierte, als der 17-Jährige gesehen hat, wie mehrere Jugendliche seine bewusstlose Schwester gefilmt oder fotografiert haben. Sie sollten damit aufhören, hat er den Leuten zugerufen.
Plötzlich gab es den erste Schlag, gefolgt von mehreren Tritten. Selbst, als der Jugendliche schon bewusstlos am Boden lag, habe ein Teil der Angeklagten nicht aufgehört, auf ihn einzuschlagen, berichtete er.
Die Eltern der Geschwister eilten zum Schützenfestplatz, als sie vom Zustand ihrer Tochter hörten. Sie erreichten die Szenerie und mussten zusehen, wie ihr Sohn brutalst verprügelt wurde. Als sie versuchten, ihr Kind zu schützen, bekamen sie selbst Schläge ab.
Ein Freispruch
Bereits nach dem ersten Prozesstag vor dem Amtsgericht in Marl wurde einer der Jugendlichen vorzeitig freigesprochen. Er wurde zwar auf dem Schützenfest in Sythen gesehen, es gab allerdings keine Beweise dafür, dass er an der Schlägerei beteiligt war. Er selbst gab an, zum Zeitpunkt der Schlägerei auf dem Weg zum Bahnhof gewesen zu sein, um die letzte Bahn nach Haltern zu erwischen.
Beim Anschlusstermin sollte nun das Urteil gefällt werden. Der Staatsanwalt forderte Jugendstrafen für die vier verbliebenden Angeklagten. Zwei der Angeklagten wurden zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die zwei anderen wurden jeweils zu zwei Freizeitarreste festgesetzt, da sie sich noch in der Schule oder Ausbildung befinden. Bei einem Freizeitarrest bleiben die Täter von Samstagmorgen bis Sonntagabend in Arrest. Zudem müssen die Jugendlichen ein Antiaggressionstraining absolvieren.
Fall geht vor das Landgericht Essen
Sowohl der Freispruch als auch eine Jugendstrafe sind rechtskräftig. Bei der zweiten Jugendstrafe und den Freizeitarresten geht es in die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen. Beide Seiten sind mit dem Urteil nicht einverstanden gewesen.
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