Unfall in Haltern: Fahrschulauto landet im Graben
18-jährige Fahrschülerin
Großer Schreck in der Fahrstunde: Eine 18-jährige Fahrschülerin aus Haltern hat am Samstag (6. Mai) die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. In Lippramsdorf kam sie von der Straße ab - der Fahrlehrer konnte nicht mehr rettend eingreifen. Wie es zu dem Unfall kam, ist unklar.

Der Fahrschulwagen landete im Graben.
Glück im Unglück hieß es am Samstag für die Besatzung des Fahrschulautos. Gegen Mittag fuhr der Gelsenkirchener Fahrschullehrer gemeinsam mit der 18-jährigen Halternerin auf einer Ausbildungsfahrt durch den Ortsteil Lippramsdorf.
Im Kreuzungsbereich B58 / Ecke Granatstraße verlor die Schülerin nach dem Abbiegen aus unbekannten Gründen die Kontrolle über den Wagen und kam von der Fahrbahn ab, sodass der Wagen im Graben landete. Dem Fahrlehrer war es offensichtlich nicht mehr gelungen, rechtzeitig einzugreifen.
Beide Insassen blieben laut Polizeiangaben glücklicherweise unverletzt. Laut Polizei entstand ein Sachschaden von 3500 Euro, auch ein Verkehrszeichen wurde beschädigt.
Fahrschülerin trägt keine Verantwortung
Die Verantwortung für den Unfall trägt die Fahrschülerin nach Angaben des Fahrlehrer-Verbands Westfalen nicht: "Der Fahrlehrer gilt als Fahrzeugführer, solange er im Auto ist", erklärte Friedel Thiele, erster Vorsitzender des Fahrlehrer-Verbands Westfalen auf Anfrage am Montag. Fahrzeugschüler seien über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert, diese laufe über die Fahrschule.
Für den Schaden am Auto der Fahrschule müsse die 18-Jährige auch nicht aufkommen - außer sie habe etwa grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt, so Thiele.
Fahrschüler können unter Umständen sogar zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld gegenüber dem Fahrlehrer geltend machen. Da der Fahrlehrer als Fahrzeugführer gelte, trage er auch die Verantwortung für den Fahrschüler, so Thiele.