Umstrittene Windräder in Hullern genehmigt: Haltern klagt zweites Mal

© Hans Blossey

Umstrittene Windräder in Hullern genehmigt: Haltern klagt zweites Mal

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Der Kreis hat die beiden umstrittenen Windräder am Ortseingang von Hullern genehmigt. Allerdings will die Stadt das nicht hinnehmen. Die Frage ist auch: Was wird aus dem neuen Baugebiet?

Haltern, Hullern

, 15.04.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Hullern wird künftig von zwei Seiten - am Ortseingang und -ausgang - von Windrädern umgeben sein. Jedenfalls hat die Untere Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen die beiden beantragten Anlagen genehmigt. Gebaut werden die 241 Meter hohen Anlagen von der in Bremen ansässigen Gesellschaft Windpark Antrup GmbH & Co.KG. Allerdings will die Stadt das Vorhaben mit einer Klage stoppen.

Die Stadt hatte zunächst eine Zurückstellung der Genehmigung um ein Jahr beantragt, um erst die Konzentrationszonen-Planung für Haltern zu beenden. Doch der Kreis war der Auffassung, dass eine solche Planung innerhalb des beantragten Zeitraums nicht gelingen könne und lehnte ab.

Daraufhin beschlossen CDU, SPD, WGH und FDP im Haupt- und Finanzausschuss (HFA), gegen diesen Ablehnungsbescheid des Kreises Recklinghausen zu klagen. Die Fraktion Büdnis90/Die Grünen lehnte eine solche Klage ab, weil sie nicht an den Erfolg glaubt und 25.000 Euro Kostenrisiko (bei einer Niederlage) nicht eingehen will.

Genehmigungen sollen aufgehoben werden

Damit nun die Genehmigung nicht bestandskräftig wird, wird die Stadt nunmehr eine zweite Klage gegen den Kreis Recklinghausen erheben. „Unser Ziel ist, dass die Genehmigungen durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben werden“, erklärt dazu Baudezernent Siegfried Schweigmann.

Es kann gut sein, dass das Oberverwaltungsgericht die erste Klage gegen die Ablehnung der Zurückstellung als erledigt ansehen wird, weil das Rechtsschutzinteresse für die erste Klage nicht mehr gegeben ist. Dazu erläutert Siegfried Schweigmann: „Eine solche Entscheidung würde für die Stadt kein Problem darstellen, weil das Ziel der Klage ist, dass die beiden Anlagen vor Hullern bis auf Weiteres nicht gebaut werden. Dieses Ziel ließe sich mit der Klage gegen die nunmehr erteilten Genehmigungen erreichen.“

Jenseits, aber unmittelbar hinter der Stadtgrenze und in Sichtweite zu Hullern befinden sich bereits zwei Windenergieanlagen, weitere WEA werden dort im Rahmen eines Olfeners Bürgerwindparks entstehen. Westlich des Ortsteils gibt es bereits eine Anlage, die beiden nun genehmigten Windräder „gesellen“ sich dort dazu. Hullerner sprechen von einer bedrängenden Wirkung auf engstem Raum, für die es in der Region kein vergleichbares Vorbild gebe.

Stadt sieht Baugebiet Buttstraße nicht gefährdet

Doch Baudezernent Siegfried Schweigmann schließt eine wohnbauliche Entwicklung des 2400 Einwohnern zählenden Ortsteils nicht aus. „Die Genehmigungen der Windräder hätten, wenn sie rechtswirksam würden, keine Auswirkungen auf das geplante Baugebiet Buttstraße“, stellt er klar. Dieses könne trotzdem verwirklicht werden. Denn das Landesgesetz mit der 1000-Meter-Abstandsregel, mit dem im Laufes dieses Jahres gerechnet werde, solle nur bestehende Wohngebiete schützen.

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Innerhalb eines Abstandes von 1000 Metern zur Wohnbebauung darf dann kein Windrad gebaut werden. Umgekehrt bleibe es aber weiterhin möglich: Das heißt, ein Wohngebiet kann auch nachträglich noch näher als 1000 Meter an eine bestehende Windenergieanlage heranrücken.

Das 2,5 Hektar große Areal im Westen Hullerns gehört Privateigentümern, die allesamt laut Baudezernent Siegfried Schweigmann ihr Einverständnis zur Entwicklung von Bauland erklärt haben. Das Projektentwicklungsbüro PE Strauß aus Köln wird das Baugebiet (wie schon vor Jahren das Baugebiet am Kanal in Hamm-Bossendorf) federführend entwickeln. Vorgesehen ist ein aufgelockertes Wohngebiet. Ein Gutachten soll klären, ob eventuell auch Kleingewerbe dort möglich ist.