Ausschuss genehmigt Klage der Stadt Haltern gegen den Kreis
Windenergie
Geht die Stadt Haltern mit ihrer Klage gegen den Kreis, der einen Rückstellungsantrag gegen zwei Windräder in Hullern ablehnte, ein Wagnis ein? Davon ist eine Partei in Haltern überzeugt.

Das Luftbild zeigt Windkraftanlagen in der Hohen Mark. © Blossey
Mit den Stimmen von CDU, SPD, WGH und FDP hat der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt, gegen einen Ablehnungsbescheid des Kreises Recklinghausen zu klagen. Dieser hatte einen Rückstellungsantrag gegen zwei Windkraftanlagen in Hullern zurückgewiesen.
Die Fraktion Büdnis90/Die Grünen lehnt eine Klage ab, weil sie die Meinung des städtischen Rechtsberaters nicht teilt, dass diese gute Erfolgsaussichten habe. So würden sinnlose Kosten, es sind 25.000 Euro veranschlagt, entstehen, die den städtischen Haushalt belasten.
Der Anwalt gehe von „falschen Prämissen“ aus. Unter anderem sei die Konzentrationszonenplanung der Stadt Haltern noch nicht so weit fortgeschritten, dass sie vor dem 1. Juli 2021 abgeschlossen werden könne. Der Kreis hatte bei seiner Ablehnung das Argument vorgebracht, dass die Planung zu wenig vorangekommen sei.
„Die ganze Strategie ist so durchsichtig, dass sich die Stadt in Kürze wieder dem Vorwurf ausgesetzt sehen wird, eine Verhinderungsplanung zu betreiben“, erklärte Grünen-Fraktionschefin Sarah Radas.
Die Diskussion im HFA zeigte einmal mehr, wie kompliziert die rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet sind. Außerdem wurde deutlich, dass eine klare Gesetzgebung des Landes fehlt.