Der Verhandlungssaal am Landgericht in Essen war voll am Freitag (24.11.). Bis auf den letzten Platz war jeder Stuhl im Zuschauerraum besetzt. Nur eine Seite blieb an diesem Vormittag leer: die des Beklagten.
Die Kündigung des Generalpächters am Silbersee II in Haltern sollte vor Gericht aufgerollt werden. Der Generalpächter war die Halterner Silbersee Vermietungsgesellschaft unter der Führung von Boris Riek. Aufgrund von Zahlungsrückständen wurde der Pachtvertrag zum 31. Dezember 2022 vorzeitig durch die Betreibergesellschaft gekündigt.
Die Grundpacht, die die Halterner Silbersee Vermietungsgesellschaft an die Betreibergesellschaft am Silbersee zahlen musste, lag bei 90.000 Euro plus Steuern. Zwei Raten wurden im Sommer 2022 verspätet gezahlt, zwei Raten sind bis heute ausgeblieben.
„Es wäre nie zu einem Streit gekommen, wenn er (Boris Riek, Anm. d. Red.) die Pacht gezahlt hätte“, sagte Dr. Eberhard Geisler von der Betreibergesellschaft im Vorfeld des Gerichtstermins. Eine außergerichtliche Einigung blieb somit aus. Jetzt sollte der Richter am Landgericht entscheiden, ob die Kündigung aufgrund der Zahlungsrückstände rechtens war.
Keine Spur von Boris Riek
Dr. Eberhard Geisler und sein Anwalt hatten auf der Klägerseite Platz genommen. Der zuständige Richter eröffnete um kurz nach 11.30 Uhr das Verfahren. „Der Saal ist voll, aber es ist niemand von der Halterner Silbersee Vermietungsgesellschaft anwesend“, gab er zu Protokoll. Er gewährte eine Frist von 15 Minuten. Diese Zeit gibt man dem Beklagten, um mit einem Anwalt vor Gericht zu erscheinen.

Der Richter beginnt derweil, den Sachverhalt laut zu erörtern. „Ohne die Klauseln im Pachtvertrag anzuschauen“, fasst er zusammen, „ist alleine durch das Gesetz eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, da Zahlungen durch den Pächter nicht geleistet wurden.“
Der Anwalt der Betreibergesellschaft meldete sich plötzlich zu Wort. „Ohne unterbrechen zu wollen“, sagte er, „aber die Viertelstunde ist um.“ Auch nach der Frist blieb die Beklagtenseite weiterhin leer. Boris Riek oder sein Anwalt waren nicht zum Termin erschienen.
Es wurde spekuliert, dass die Anwaltskosten nicht gezahlt wurden. Beim Landgericht kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eine Klage einreichen. Beide Parteien müssen sich hier durch Anwälte vertreten lassen. Eine Stellungnahme von Boris Riek blieb bis Redaktionsschluss aus.
„Es gibt Pläne zum weiteren Vorgehen“
Der Richter trug das Versäumnisurteil vor: Der Beklagte wird verurteilt, zu räumen und das Areal geräumt zu übergeben. Die Pachtrückstände müssen gezahlt werden. Zudem trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens.
Nach dem schnellen Prozess spricht Rechtsanwalt Christoph Hell im Namen seines Mandanten Dr. Eberhard Geisler. „Es wurde bestätigt, dass die Kündigung der Halterner Silbersee Vermietungsgesellschaft wirksam ist“, sagt er. „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nichts mehr auf dem Gelände zu suchen hat.“
Wie es im Streit weiter geht, müsse nun „weiter erörtert“ werden. „Es gibt Pläne zum weiteren Vorgehen“, sagt Christoph Hell abschließend.
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