Der Freizeitpark Ketteler Hof richtet sich auf steigende Inzidenzwerte ein.

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Steigende Inzidenz: Ketteler Hof kehrt am Montag zur Testpflicht zurück

rnCorona-Regeln

Die Inzidenzwerte im Land steigen wieder. Das hat Folgen für unseren Alltag und sorgt in einigen Bereichen erneut für Verwirrung.

Haltern

, 24.07.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Ketteler Hof stellt man sich auf die Rückkehr zur Testpflicht für Besucher ein und das nicht erst ab Dienstag (27. Juli), wenn im Kreis Recklinghausen die 7-Tages-Inzidenz aller Wahrscheinlichkeit nach über 10 ansteigt. Schon einen Tag früher, ab Montag (26. Juli), müssen Besucher des Lavesumer Freizeitparks den Nachweis für einen negativen Corona-Test erbringen, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden sein darf, wenn sie das Gelände betreten wollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zum Schuleintritt.

Die frühere Rückkehr zur Testpflicht sei darauf zurückzuführen, dass der Ketteler Hof bei den Corona-Verordnungen zu den klassischen Freizeitparks in Deutschland gezählt werde, erklärte Julian Eichenhofer von der Geschäftsleitung auf Anfrage. Wie beispielsweise der Movie Park oder das Phantasialand gelte für den Lavesumer Betreiber die Landesinzidenz und diese hat bereits seit dem vergangenen Samstag (17. Juli) den Grenzwert von 10 überschritten.

Am Ketteler Hof gibt es ein Testzentrum

„Wir sind auf alles vorbereitet“, sagte Julian Eichenhofer. Am Ketteler Hof gibt es ein eigenes Testzentrum, dessen Personalkapazität mit dem Wochenstart erhöht werde. Erfahrungsgemäß würden aber viele Besucher einen Test mitbringen, wenn sie ihn benötigten.

Die Testzentren in Haltern werden wieder mehr zu tun bekommen.

Die Testzentren in Haltern werden wieder mehr zu tun bekommen. © Benjamin Glöckner

Schon jetzt zeigten die Rückmeldungen der Besucher im Ketteler Hof, wie groß die Verunsicherung angesichts der erwarteten geänderten Corona-Bestimmungen ist. „Wir bekommen das Telefon gar nicht mehr aus der Hand“, schilderte Julian Eichenhofer den Alltag in der Parkverwaltung.

Im Wildpark Granat und im Kletterwald Haltern müssen die Betreiber auch weiterhin keinen Test von ihren Besuchern verlangen. Zu 100 Prozent war man sich hier aber am Freitag (23. Juli) jedoch nicht darüber klar, was die Corona-Schutzverordnung ab einem Inzidenzwert von 10 für die Freizeiteinrichtungen bedeutet. Im Kletterwald ist man sich aber sicher, dass die Maskenpflicht wieder eingeführt wird. Viele Besucher hätten ohnehin weiter Masken getragen. „Vermutlich aus Gewohnheit“, sagte eine Mitarbeiterin.

Kreisinzidenz steigt über den Grenzwert 10

Der Kreis Recklinghausen hatte am Freitag in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Inzidenzstufe 1 im Kreis Recklinghausen wahrscheinlich ab Dienstag gelte. Dann liege die Kreisinzidenz an mehreren Tagen über dem Grenzwert von 10.

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Die strengeren Regeln haben auch wieder Einfluss auf den privaten Alltag. „In der Inzidenzstufe 1 werden beispielsweise die Kontaktbeschränkungen verschärft. Erlaubt sind dann Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen“, informierte der Kreis.

Außerdem zulässig seien unabhängig von der Anzahl der Haushalte Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen und Kinder bis zum Schuleintritt von dem Testerfordernis ausgenommen sind.

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Generell würden die Öffnungen in einigen Bereichen wieder vermehrt an negative Testergebnisse gebunden. So seien beispielsweise Kultur-Veranstaltungen außen und innen mit maximal 1.000 Personen möglich, wenn die Besucherinnen und Besucher über ein negatives Testergebnis verfügen. Partys und ähnliche Feiern seien im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist

Vollständig Geimpfte und Genesene werden in NRW negativ Getesteten gleichgesetzt.