Städte für Cannabis-Kontrollen zuständig Halterner Ordnungsamt kontrolliert stichpunktartig

Städtisches Ordnungsamt für Cannabis-Kontrollen zuständig
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Die Cannabis-Teil-Legalisierung in Deutschland kam mit einem dicken Regel-Katalog. Als das neue Gesetz am 1. April 2024 allerdings umgesetzt wurde, war zunächst unklar, wer die vielen Regeln kontrollieren soll.

Mittlerweile ist klar, dass die Ordnungsämter der Kommunen über die Einhaltung der Cannabis-Regeln wachen sollen. Dazu zählt beispielsweise, dass an bestimmten Orten der Cannabis-Konsum verboten ist. Aber auch, dass nicht mehr als die gesetzlich festgelegte Menge von 25 Gramm mitgeführt wird.

„Stichpunktartige Kontrollen“

„Wir kontrollieren in dieser Angelegenheit stichpunktartig und anlassbezogen“, teilt Stadtsprecherin Sophie Hoffmeier auf Anfrage mit. „Bei ihren normalen Rundgängen prüfen die Kolleginnen und Kollegen, wenn ihnen etwas auffällt.“

Durch den neuen Aufgabenbereich dürfte mehr Aufwand für die Ordnungsbehörden aufkommen, „wenn konkrete Verdachtsmomente bestehen“, so die Stadtverwaltung. „Bisher ist das noch nicht vorgekommen.“

Neues Equipment

Für die Cannabis-Kontrollen braucht die Stadt Haltern neues Equipment. „Wir schaffen noch Feinwaagen an, um bei einer Kontrolle zu dokumentieren, ob auch wirklich nur die erlaubten 25 Gramm mitgeführt werden“, sagt Sophie Hoffmeier.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist Volljährigen im öffentlichen Raum erlaubt. In der eigenen Wohnung können Konsumenten außerdem bis zu drei Cannabispflanzen kultivieren und bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren.