In Deutschland wurde der Cannabis-Konsum legalisiert. Allerdings soll es Einschränkungen geben: Nicht jede Person darf überall einen Joint rauchen. Um den Kinder- und Jugendschutz zu erhöhen, sollen Verbotszonen eingerichtet werden.
Ausschlaggebend für die Etablierung des Cannabisgesetzes war laut Bundesregierung das Ziel einer umstrukturierten Drogenpolitik. „Cannabis wird trotz des Verbots von Erwerb und Besitz vielerorts konsumiert und der Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Konsum von Cannabis, welches vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden“, heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Diesem Umstand soll das neue Gesetz künftig entgegenwirken.
Das Cannabisgesetz sieht vor, dass Erwachsene selber ab dem 1. Juli Cannabis anbauen und ab dem 1. April konsumieren dürfen.
Freigabe mit Einschränkungen
Doch es gibt Einschränkungen: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren, in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. In 100 Metern Abstand zu diesen Orten soll ein Konsum erlaubt sein.
Auf der Webseite „Bubatzkarte“ wurden schon jetzt mögliche Cannabis-Verbortszonen in deutschen Städten festgehalten. Die Karte basiert auf Daten von OpenStreetMap und kann noch Fehler enthalten, wie die Entwickler kennzeichnen. „Bubatzkarte“ wurde von einem Softwareentwickler aus Koblenz aus privatem Interesse entwickelt.
Viele Verbotszonen in Haltern
In Haltern gibt es auch schon eine Karte, die aufzeigt, wo der Konsum auch künftig verboten bleiben könnte. Das Schulgelände, das Gelände um die Stausee-Kampfbahn und Teile des Bahnhofs sind betroffen.

Auch rund um den Halterner Stausee gibt es Verbotszonen: In großen Teilen des Westuferparks, der Parkplatz am Seehof und im Gelände rund um die Kajüte und Stadtmühle bleibt das Kiffen strafbar.
Baugebiete, Friedhöfe und das Gewerbegebiet Haltern-Süd sind größtenteils nicht von dem Verbot betroffen. Sofern sich dort keine Personen unter 18 Jahren aufhalten, darf an diesen Orten nach jetzigem Stand Cannabis konsumiert werden.
Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 5. März 2024.