Eine große Eiche an der Sunderstraße wurde am Dienstag gefällt.

Eine große Eiche an der Sunderstraße wurde am Dienstag gefällt. © Jürgen Wolter

Riesige Eiche gefällt - Straße im Halterner Stadtgebiet einen Tag lang gesperrt

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Die Fällung einer großen Eiche in Haltern am See irritierte eine Anwohnerin. Die Maßnahme war aber notwendig. Dafür musste die Straße den ganzen Tag gesperrt werden.

Haltern

, 07.06.2022, 17:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Ganztägig gesperrt war am Dienstag, 7. Juni, die Sundernstraße etwa im Bereich von Hausnummer 19. Der Grund war eine Baumfällung, die eine Nachbarin irritierte. Sie rief aufgebracht in der Redaktion an, dass dort ein gesunder alter Baum gefällt würde.

Vor Ort bot sich allerdings ein etwas anderes Bild. Große ausladende Äste der Eiche, die zum Teil bis über die Hausdächer der Anliegerhäuser ragen, wiesen kaum noch Blätter auf. Große Teile des Baumes waren offenkundig abgestorben und kaum mehr belebt.

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Nachbarn vor Ort bestätigten den Zustand: „Der Baum ist krank, das hat sich in den letzten Jahren verschlimmert“, so ein Nachbar vor Ort. Und auch eine weitere Passantin bestätigte diesen Eindruck. „Da sind bei den letzten Stürmen häufig große Äste heruntergekommen, man hat sich schon kaum noch getraut, unter dem Baum durchzugehen. Ich habe immer gedacht: Hoffentlich geht das gut“, so die Nachbarin.

Baum war teilweise abgestorben

Dass sie die Straße nicht passieren konnte, stellte sie zwar erst vor Ort fest. „Den Umweg nehme ich aber gern in Kauf, es ist gut, dass da was passiert“, so ihr Kommentar.

Die Stadt Haltern hatte die Straßensperrung angekündigt. „Der Baum war zum Teil abgestorben und musste gefällt werden“, sagt Stadtsprecher Thomas Gerlach auf Nachfrage. „Weil für die Arbeiten ein Hubsteiger und ein großer Autokran benötigt wurden, musste die Straße gesperrt werden. Da das Gerät einmal vor Ort war, haben wir außerdem die Gelegenheit genutzt, auch aus benachbarten Bäumen Totholz zu entfernen“, so Thomas Gerlach. „Die Stadt ist dazu verpflichtet, diese Maßnahmen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht durchzuführen.“