Raserprozess wird erneut ausgesetzt Die unendliche Geschichte eines Verfahrens geht weiter

Unendliche Geschichte: Raserprozess wird erneut ausgesetzt.
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Es ist eine unendliche Geschichte und wahrlich kein Ruhmesblatt für die Mühlen der deutschen Justiz. Der Prozess zu einem Raserunfall, der sich schon 2020 auf der A43 auf Halterner Gebiet ereignet hatte, war zwar am Montag endlich angesetzt und auch der Beschuldigte war erschienen, aber seine Anwälte nicht - zumindest nicht die richtigen. Deshalb musste das Verfahren erneut ausgesetzt werden.

Das war am 23. Oktober 2020 passiert: Auf der Autobahn 43 kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der damals 32-jährige Fahrer eines Audi A8 und seine 30-jährige Beifahrerin schwer verletzt wurden. Die Polizei ermittelte zum Unfallhergang und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Unfallfahrer.

Er sei zum Unfallzeitpunkt betrunken gewesen, hatte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen mitgeteilt. Beim Prozessauftakt jetzt war nach einem medizinischen Gutachten auch von Kokain-Konsum die Rede. Außerdem habe er auch nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Der junge Mann habe durch Fahrlässigkeit jemanden verletzt. Wie es in der Anklageschrift heißt, habe er alles daran gesetzt, schnell voranzukommen. Er habe mehrmals die Spuren auf der Autobahn gewechselt, bis es schließlich zur Kollision gekommen sei.

Angeklagter war anwesend

Sechs Mal war der Prozess verschoben worden, zuletzt weil der Angeklagte wegen eines anderen Verfahrens bereits in der JVA Karlsruhe einsitzt und nicht rechtzeitig verlegt werden konnte. Diesmal war er da und von der JVA Essen nach Marl ins Amtsgericht gebracht worden. Wer aber nicht da war, war sein Anwalt, zumindest nicht der, den der Beschuldigte gewählt hatte.

Der Prozessauftakt fand im Saal A des Amtsgerichts Marl statt.
Der Prozessauftakt fand im Saal A des Amtsgerichts Marl statt. © Anne Schiebener (Archiv)

Der Kanzleipartner des erschienenen Anwalts aus Düsseldorf war zum Pflichtverteidiger bestellt worden, der Beschuldigte wollte aber einen anderen Anwalt beauftragen. Dieser hatte aber nie Akteneinsicht erhalten.

Der erschienene Anwalt aus Düsseldorf beantragte deshalb vor Prozessauftakt, das Verfahren auszusetzen, da keiner der bestellten oder gewählten Anwälte erschienen war und seinen Mandanten hatte beraten können.

Fehler auf allen Seiten

Auch von den geladenen sieben Zeugen waren mehrere nicht anwesend, unter anderem fehlte ein BMW-Fahrer, der nah am Unfallgeschehen gewesen war, wegen Corona. Somit blieb der Vorsitzenden Richterin Sophie Faustmann nichts anderes übrig, als dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stattzugeben.

Fehler seien beim Terminieren auf beiden Seiten passiert, konstatierte der anwesende Rechtsanwalt. Jetzt soll zeitnah ein neuer Termin gefunden werden. Da aber ab Januar auf den Angeklagten am Landgericht Mannheim ein aufwändiges Verfahren wartet, bei dem bis zu vier Jahre Haft im Raum stehen, ist es fraglich, ob das vorher gelingen wird.

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