
Der Unfallverursacher im Audio A8 und seine Beifahrerin wurden bei dem Unfall 2020 schwer verletzt. © Guido Bludau (Archiv)
Raser-Prozess wieder verschoben: Angeklagter sitzt in U-Haft
Raser-Prozess
Insgesamt sechs Mal ist der Prozess wegen eines Raser-Unfalls auf der A43 bei Haltern inzwischen verschoben worden. Jetzt scheiterte er erneut, wegen eines verweigerten Gefangenen-Transports.
Es passierte am 23. Oktober 2020: Auf der Autobahn 43 kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der damals 32-jährige Fahrer eines Audi A8 und seine 30-jährige Beifahrerin schwer verletzt wurden. Die Polizei ermittelte zum Unfallhergang und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Unfallfahrer.
Er sei zum Unfallzeitpunkt betrunken gewesen, hatte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen mitgeteilt. Außerdem habe er auch nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Der junge Mann habe durch Fahrlässigkeit jemanden verletzt. Wie es in der Anklageschrift heißt, habe er alles daran gesetzt, schnell voranzukommen. Er habe mehrmals die Spuren auf der Autobahn gewechselt, bis es schließlich zur Kollision gekommen sei.
Prozess wurde inzwischen sieben Mal verschoben
Das Ganze ist inzwischen fast zwei Jahre her, der Prozess zu diesem Unfall hat aber bis heute nicht stattgefunden, und das obwohl er inzwischen sechs Mal beim Amtsgericht Marl angesetzt war, zuletzt am Montag, 12. September.
Die Gründe waren unterschiedlicher Art, einmal war es eine falsche Terminansetzung, einmal war der Verteidiger verhindert. Der Grund für die neuerliche Verlegung hat aber jetzt auch die zuständige Richterin in Marl verärgert.
Am Montag, 12. September, sollte der Prozess endlich stattfinden. Aber der Beschuldigte war nicht direkt greifbar. Er sitzt nämlich inzwischen in der Justiz-Vollzugsanstalt (JVA) Karlsruhe in Untersuchungshaft, wegen eines anderen Delikts.
Als Sabrina Martin Lopez, die zuständige Richterin beim Amtsgericht Marl, davon erfuhr, beantragte sie einen Gefangenen-Transport, mit dem der Beschuldigte von Baden-Württemberg nach Nordrhein-Westfalken in die JVA Essen überführt werden sollte. „Diesen Antrag hat die Leitung der JVA Karlsruhe aber abgelehnt“, so die Richterin.

Der Prozess am Amtsgericht Marl wurde jetzt zum siebten Mal verschoben. © Eva-Maria Spiller
Einzeltransport wurde nicht genehmigt
Diese Ablehnung sei damit begründet worden, dass der Antrag zu spät gestellt worden sei. „Ich hatte ihn zehn Tage vor Prozessbeginn gestellt, die JVA fordert aber eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen, weil bei solchen Transporten normalerweise mehrere Insassen transportiert werden, da Einzelfahrten zu teuer seien. Die Frist war der JVA deshalb zu kurz. Meinen Antrag, in diesem Fall einen Einzeltransport durchzuführen, da der Prozess schon so oft verschoben worden ist, hat man in Karlsruhe aus Kostengründen abgelehnt.“
Dass es Jahre dauern kann, bis ein Prozess beginnt, sei aber in der Justiz nicht grundsätzlich ungewöhnlich, so die Richterin. „Es gibt Verfahren die keinen Aufschub dulden, aber andere, die sich auch lange hinziehen können.“ Verjähren werde die Unfallfahrt aber in den nächsten Jahren nicht. Der neue Termin ist für den 21. 11. angesetzt.
Studium der Germanistik, Publizistik und Philosophie an der Ruhr Universität Bochum. Freie Autorentätigkeit für Buchverlage. Freier Journalist im nördlichen Ruhrgebiet für mehrere Zeitungshäuser. „Menschen und ihre Geschichten faszinieren mich nach wie vor. Sie aufzuschreiben und öffentlich zugänglich zu machen, ist und bleibt meine Leidenschaft.“
