Kindergarten-Plätze für Kinder unter drei Jahren fehlen. 668 Jungen und Mädchen haben ab Sommer 2023 einen Rechtsanspruch auf einen Platz, aber die Träger wie Stadt, DRK, AWO, evangelische und katholische Gemeinde können nur 344 Plätze in Einrichtungen bieten. 130 Plätze organisiert die Stadt zusätzlich über die Tagespflege. Das sind insgesamt sechs Plätze weniger als im aktuellen Kindergartenjahr. Bei einer Versorgungsquote von 70,95 Prozent stellt sich die Frage: Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?
Die Stadt hat keine unterschiedlichen Kriterien bei der Vergabe ihrer U3- und ihrer Ü3-Plätze in den drei Einrichtungen in Haltern, Sythen und Holtwick. Es gilt für eine Aufnahme diese Rangfolge: 1. Geschwisterkind, 2. Einzugsgebiet, 3. Geburtsdatum des Kindes, 4. Ein Elternteil ist alleinerziehend, 5. Beide Elternteile sind berufstätig. „Die Einrichtungsleitung prüft allerdings, welches Alter das Kind haben muss, damit es in die Gruppenstruktur passt“, sagt auf Nachfrage Stadtsprecherin Sophie Hoffmeier.

Aufgrund der Gruppenstruktur können in Sythen und Holtwick Kinder im Alter von 2 von 6 Jahren aufgenommen werden, in der Conzeallee im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sophie Hoffmeier rechnet vor: Wird ein Platz in der Gruppe der 0- bis 2-Jährigen frei, kann auch nur ein 0- bis 2-jähriges Kind nachfolgen. Handelt es sich um einen Platz in der Gruppe 3 bis 6 Jahre, darf dieser Platz genauso nur mit einem Kind belegt werden, das 3 bis 6 Jahre alt ist und so weiter.
„Wenn die Altersgruppe feststeht, werden bei ebendieser Gruppe die allgemeinen, festgelegten Aufnahmekriterien angewandt, um festzustellen, welchem Kind der Platz anzubieten ist“, so Hoffmeier.
Abweichung in Härtefällen
Grundsätzlich sind die Aufnahmekriterien in allen Einrichtungen gleich. „Abweichungen sind nur in besonders gelagerten Härtefällen mit entsprechender Begründung möglich“, erklärt Michael Vaupel, Vorstand des DRK-Kreisverbandes Recklinghausen. Das DRK ist Träger von Kitas in Lippramsdorf, Sythen und Haltern-Mitte.
Die katholische Kirchengemeinde St. Sixtus differenziert zwischen den ein- bis zweijährigen Kindern und den zwei- bis dreijährigen Kindern. Für die Aufnahme der Kleinsten sind Geschwisterkinder, die Religionszugehörigkeit (zählt zu 50 Prozent) und Altersstaffelung (zu 50 Prozent, alle Kinder der Warteliste) ausschlaggebend.
Bei den Zwei- und Dreijährigen zählen Geschwisterkinder, das Einzugsgebiet, Religionszugehörigkeit (zu 50 Prozent) und Altersstaffelung (alle Kinder der Warteliste); dann noch freie Plätze werden an Kinder außerhalb des Einzugsgebietes vergeben.
Hohe Anforderungen
Cordula Borgsmüller (Verbundleitung der Tageseinrichtungen für Kinder) erklärt dazu: „Unsere Aufnahmekriterien 2023, die verbindlich für alle zehn katholischen Einrichtungen sind, wurden im Vorfeld im Rat der Tageseinrichtung verabschiedet.“ Ebenso wie die Stadt so veröffentlicht auch die Pfarrei St. Sixtus diese Kriterien auf der Homepage.
Die Arbeiterwohlfahrt hat gleiche Aufnahmekriterien wie alle Kitas, relevant ist hier zusätzlich noch die soziale Lage der Familien. „In der Regel können auch nur so viele Plätze neu belegt werden, wie vorher freigeworden sind. Die Anzahl der U3-Plätze ist festgelegt und kann nicht verändert werden“, betont Sprecherin Sophia Schalthoff.

Die Situation hätte sich ein wenig entspannt, wenn die Kindertageseinrichtung in den Katharinenhöfen in Hamm-Bossendorf - wie zunächst versprochen - fertig geworden wäre. Hier soll es nun ab 2024 insgesamt 16 U3-Plätze geben. Die Trägerschaft übernimmt die evangelische Kirchengemeinde, sie hätte gern mit der Arbeit gestartet, sagt Pfarrerin Merle Vokkert. Die Nachfrage nach U3-Plätzen sei groß, die Warteliste lang.
Aufgrund der höheren Anforderungen an die Betreuung der Kleinsten sei es leider nicht möglich, in den Kitas Ersatzplätze auszuweisen, betonte Jugendamtsleiter Gisbert Drees im Ausschuss Generationen und Soziales. Ob es in einzelnen Einrichtungen möglich sein werde, über die Regelstärke hinaus noch unter Dreijährige Kinder aufzunehmen, hänge vom Ablauf des Aufnahmeverfahrens und den räumlichen sowie personellen Voraussetzungen ab.
„Die Träger sind ausnahmslos bereit, alle vertretbaren Möglichkeiten auszuschöpfen“, versichert Gisbert Drees.
In allen Halterner Kindergärten werden Kinder unter drei Jahren betreut, aber nicht alle nehmen Kinder von 0 bis 1 Jahr auf. Es gibt zwei Gruppentypen: Gruppen für 20 Kinder von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon vier bis sechs Kinder im Alter von zwei Jahren (Gruppentyp I) sowie Gruppen für 10 Kinder unter drei Jahren (Gruppentyp II).
Die Plätze verteilen sich in Haltern wie folgt: DRK-Familienzentrum Sythen 12 (Typ I) und 10 (Typ II); DRK Juniorkita 10 (Typ II); St. Joseph 12/10; Städtische Kita Sythen 6 (Typ I). Waldkita Glückspilze 4 Plätze; DRK-Kindergarten Lippramsdorf 12 (Typ I); St. Lambertus Lippramsdorf 12/10; St. Andreas Hullern 6/10; St. Antonius Lavesum 10 (Typ 1); Heilig Kreuz Hamm-Bossendorf 6/10; St. Maria-Magdalena Flaesheim 6/10; Anne Frank 6/10; Martin Luther 14 (Typ 1); St. Laurentius I 12/10; Laurentius II 12/10; St. Marien 12/10; St. Sixtus 12 (Typ 1); Conzeallee 6/20; Holtwick 6 (Typ 1); Lohausstraße 6/20; DRK Haltern-Mitte 12/10.
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