
© Jürgen Wolter (Archiv)
Neue Corona-Schutzverordnung: Einzelhandel ändert seine Kontrollen
Einzelhandel
Es gilt mal wieder eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW. Der Halterner Einzelhandel hat jetzt darauf reagiert.
Seit Anfang Dezember gilt die 2G-Regelung im Einzelhandel. Wer im Geschäft einkaufen will, muss nachweisen, dass er entweder geimpft oder genesen ist. Den Aufwand der ständigen Kontrollen hatten Halterner Einzelhändler mit farbigen Bändchen vereinfacht, die ein Kunde in einem Geschäft erhalten und dann in anderen verwenden konnte, eine Extrakontrolle war dann nicht mehr nötig.
„Wie die Kontrollen erfolgen sollen, ist nicht beschrieben“
Diese Regelung stellen die Halterner Einzelhändler jetzt ein. Nach der jetzt geänderten aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist es nicht mehr erforderlich, den Impf- bzw. Genesenen-Nachweis von jedem Kunden zu kontrollieren.
„Aus diesem Grund werden wir ab Mittwoch, 9. Februar, keine farbigen Bändchen mehr ausgeben“, informiert Christoph Kleinefeld, der Geschäftsführer der Werbegemeinschaft Haltern. „Zwar bleibt es in NRW bei der 2G-Regelung, anders als zuvor muss die Einhaltung vom Einzelhandel lediglich stichprobenartig kontrolliert werden. Wie die Kontrollen zu erfolgen haben, ist nicht beschrieben.“
Mehrere Tausend Euro Kosten
„Wie immer sind die Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung extrem kurzfristig entschieden worden“, schreibt Christoph Kleinefeld auf unsere Anfrage. „Mit der Ausführung werden wir ziemlich alleine gelassen, mit dem jeweiligen Aufwand auch. Für die pragmatische 2G-Bändchen-Lösung haben wir seit der 50. Kalenderwoche 2021 einige tausend Euro eingesetzt, der personelle Aufwand der hundertprozentigen Kontrollen kommt nochmal hinzu. Die praktische Handhabung der notwendigen stichprobenartigen Kontrollen ist jetzt einfacher und mit weniger Aufwand verbunden. Darüber sind wir zunächst einmal froh.“
Mehrere andere Bundesländer haben allerdings angekündigt, die 2G-Regelung im Einzelhandel ganz zu kippen, in NRW bleibt sie aber weiter bestehen. Das stieß beim Handelsverband NRW auf Kritik. Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenartig zu kontrollieren statt sie abzuschaffen, sei völlig unverständlich.
Die 2G-Regel habe den Handel Kundenfrequenz und Kaufkraft gekostet, stellt auch Christoph Kleinefeld fest. „Nicht nur die Nicht-Geimpften, sondern auch Geimpfte, die diese Prozedur mit Ausweis und Nachweis einfach nicht mitgehen wollen, fehlen. Hinzu kommen ständige Regeländerungen, die es dem Kunden auch nicht leichter machen. Viele Regeln sind einfach unsinnig und nicht nachvollziehbar. Darum stehen die Verordnungen auch auf juristisch wackeligen Beinen, die überall in der Republik erfolgreich beklagt wurden“, so Kleinefeld. Föderalismus sei in der Pandemiebekämpfung nicht immer gut und schaffe große Verdrossenheit.
Studium der Germanistik, Publizistik und Philosophie an der Ruhr Universität Bochum. Freie Autorentätigkeit für Buchverlage. Freier Journalist im nördlichen Ruhrgebiet für mehrere Zeitungshäuser. „Menschen und ihre Geschichten faszinieren mich nach wie vor. Sie aufzuschreiben und öffentlich zugänglich zu machen, ist und bleibt meine Leidenschaft.“
