Viele Mieter und Vermieter warten zurzeit auf ihre Nebenkostenabrechnungen. Bei der Ermittlung der Daten kommt es zu Verzögerungen. „Das haben aber meist weder die Vermieter noch die Hausverwaltungen zu verantworten“, sagt Immobilienmaklerin Cornelia Kopp, die auch als Hausverwalterin in Haltern tätig ist.
Dabei wird die Nebenkostenabrechnung zurzeit von vielen mit Spannung erwartet. Durch die Verteuerungen am Energiemarkt im Zuge des Ukrainekrieges und den Wegfall der russischen Gaslieferungen ist oft unklar, welche Nachzahlungen zu leisten sein werden.
„Was uns fehlt, um die Nebenkostenabrechnungen zu erstellen, sind die Daten der Dienstleister, die die Energieverbräuche und somit die Heizkosten in den Haushalten ermitteln“, sagt Cornelia Kopp. „Und solange wir die nicht haben, können wir auch keine Abrechnung erstellen.“
Schätzungen sind aufwendig
Man könne zwar Schätzungen zugrunde legen, aber das sei mit erheblichem Aufwand verbunden. „Und das entbindet Vermieter und Hausverwaltungen ja nicht davon, dann doch noch die exakte Rechnung zu erstellen, wenn die Daten schließlich vorliegen.“
Eine zu spät zugestellte Nebenkostenabrechnung muss ein Mieter aber im Prinzip nicht mehr bezahlen. Dabei gilt die Frist von einem Jahr. „Die Abrechnung für das Jahr 2022 muss also bis zum 31.12.2023 beim Mieter angekommen sein“, so Cornelia Kopp. „Der Anspruch auf zu viel gezahlte Heizkosten erlischt allerdings nicht. Die muss ein Vermieter auch nach dieser Frist noch erstatten.“
Die derzeitige Situation könnte aber eine Ausnahme bilden, da die Vermieter bzw. Hausverwalter diese Verzögerung ja nicht selbst zu verantworten haben. Insofern seien die Konsequenzen der derzeitigen Situation gerade unklar. Cornelia Kopp: „Wer seinen Mieter oder Vermieter gut kennt, kann das sicher im persönlichen Gespräch klären. Bei größeren Verwaltungen und Objekten kann das aber schwieriger sein.“
Wir haben nachgefragt, woran es liegt, dass die Dienstleister - dazu gehören unter anderem Brunata-Metrona, Techem oder Ista - zurzeit mit der Erstellung der Abrechnungen nicht nachkommen. Als Hauptgrund nennen sie gestiegene regulatorische Anforderungen, die für einen erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung der Abrechnungen sorgen.

Verzögerungen würden verursacht durch Regelungen wie zum Beispiel die Dezember-Soforthilfen, die Gaspreisbremse und das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, teilt die Ista ihren Kunden mit.
„Grundsätzlich beobachten wir, dass sich bei allen Marktteilnehmenden – von Energielieferanten über Vermietende bis hin zu den Mietenden – Herausforderungen im Zusammenhang mit den Heizkostenabrechnungen ergeben“, teilt auch eine Sprecherin des Energiedienstleisters Techem auf unsere Anfrage mit.
Schwankende Energiepreise
„Dabei spielen neben den schwankenden Energiepreisen insbesondere vielschichtige regulatorische Vorgaben zu den Preisbremsen oder aber dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz („CO2-Gesetz“), die es binnen weniger Monate umzusetzen galt, eine zentrale Rolle“, heißt es in der Erklärung weiter.
Diese erforderten in der Regel eine veränderte Berechnungslogik seitens der Energieversorger. Das wiederum führe zu einer komplexeren Zusammenstellung der Informationen für die Heizkostenabrechnung und damit oftmals zu unplausiblen Kostenmeldungen an den verantwortlichen Messdienstleister, erklärt die Techem-Sprecherin. Man strebe aber für Kunden eine zügige Klärung an, um durch eine schnelle Rechnungsstellung für Klarheit hinsichtlich der zu erwartenden Energiekosten für Vermietende und Mietende zu sorgen.
Renate Vinke-Müller von der Hausverwaltung Vinke in Haltern ist deshalb optimistisch, dass die Abrechnungen für 2023 rechtzeitig vorliegen werden. „Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Sommer die Daten vorliegen haben und dann die Abrechnungen für 2023 auch rechtzeitig erstellen können“, sagt sie.
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