Eine Aussage von Dietmar Schröder, Inhaber von Schröders Schlemmergrill an der Recklinghäuser Straße, sorgte für Wirbel im Netz.

© Jürgen Wolter

Nach Facebook-Shitstorm: Halterner Imbissbetreiber erhält Drohungen

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Die Drohungen gegen Imbissbetreiber Dietmar Schröder nach seinem Facebook-Post gehen weiter - zumindest für eine kurze Zeit. Auch strafrechtlich werden die Aussagen relevant.

Haltern

, 12.04.2021, 18:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

Auch zwei Tage nach seinem mittlerweile gelöschten Facebook-Post ist bei Imbissbetreiber Dietmar Schröder noch keine Ruhe eingekehrt. Schröder hatte in seinem Beitrag mit Werbung für eines seiner Tagesgerichte im Schlemmergrill von einem „Zigeunerschnitzel“ gesprochen, zudem wird der Begriff „Rotationseuropäer“ verwendet.

Nach dem Shitstorm in dem sozialen Netzwerk hat er nun zahlreiche negative Google-Bewertungen seiner Imbissstube erhalten - auch Drohungen wurden geäußert.

Die Beschwerden gingen dort nahezu im Minutentakt ein und sind ausnahmslos anonym. Vermutlich wurden sie mit Fake-Profilen erstellt. Die Äußerungen waren geprägt von Worten wie „Nazi“ oder „braune Soße“. Insgesamt wurde Schröders Schlemmergrill 29 Mal mit einem von fünf möglichen Sternen beurteilt.

„Ich komme gern mit ein paar Jungs von der Antifa vorbei“

Später waren diese Bewertungen jedoch nicht mehr einsehbar. „Google hat die Kommentare von sich aus gelöscht. Alle Bewertungen, die rassistische Inhalte enthalten, werden vom System automatisch erkannt und später dann gelöscht“, erklärt Imbissbetreiber Schröder, der selbst erstaunt war, als die negativen Bewertungen nicht mehr da waren.

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Am Samstag hatten sich Aussagen wie „Ich komme gern mit ein paar Jungs von der Antifa vorbei. Macht schon mal die Paprikaschnitzel fertig“ oder „Ich komme mal mit paar Rotationseuropäer vorbei dann machen wir mal frische Cevapcici mit euch...“ in den Facebook-Kommentaren wiedergefunden - Bemerkungen, die als Drohungen zu verstehen sind und damit auch strafrechtlich von Bedeutung sein können.

Anzeige auch online möglich

Darauf weist auch die Polizei hin. Annette Achenbach, Pressesprecherin der Polizei, spricht davon, dass negative Kommentare „schon des Öfteren bei der Polizei als Beleidigung oder Drohung zur Anzeige gebracht werden“. Sie rät dazu, Screenshots zu machen und die Kommentare in irgendeiner Form zu sichern.

Achenbach weist zudem darauf hin, dass man die Anzeige auch online erstatten kann und nicht zwingend zur Wache muss - gerade zur aktuellen Corona-Zeit.

Die Ermittlungen leitet die Polizei dann an die Staatsanwaltschaft weiter. Hier gilt seit dem 3. April das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität. In diesem steht:

Wer öffentlich im Netz Menschen beleidigt, kann jetzt mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden - mit Hinweis auf Paragraf 185 des Strafgesetzbuches.

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