
© Silvia Wiethoff
Maskenverweigerer im Wahllokal: „Zur Not die Abstände vergrößern“
Kommunalwahl 2020
Auch Maskenverweigerer sollen das Recht haben, ihre Stimme in einem Wahllokal abzugeben. Bei der Stadt Haltern hat man diese Vorgabe im Blick.
Die Halterner Verwaltung sieht sich bei der Kommunalwahl am 13. September (Sonntag) vor besondere Herausforderungen gestellt. Auch Maskenverweigerer sollen nämlich ihre Kreuze in den Wahllokalen machen dürfen. Das hat die Landesregierung NRW so festgelegt.
Vor Ort befürchtet man nicht, dass es zu eklatanten Problemen kommen wird. Das erklärte der städtische Pressesprecher Georg Bockey auf Anfrage. Im Briefwahllokal im Alten Rathaus, das rege aufgesucht wird, habe bisher auch noch kein einziger Wähler seine Stimme ohne Maske abgegeben.
Beachtung der Hygieneverordnung
Am Wahltag werde in den Wahllokalen auf die Einhaltung der Hygieneverordnung geachtet. Sind zwei Kabinen vorhanden, dürfen vier Wähler gleichzeitig den Raum betreten, bei drei Kabinen sind es sechs. Abstände müssten beachtet werden, unter Umständen seien Laufwege markiert.
Sollte sich ein Maskenverweigerer einfinden, müssten die Abstände noch weiter vergrößert werden, ließ Georg Bockey wissen. Hier setze man auch auf die soziale Kontrolle, die beim Verweigerer unter Umständen schon beim Warten auf die Stimmabgabe spürbar würde.
In jedem Wahllokal würden Einmalmasken vorgehalten. Die Stadt gehe aber davon aus, dass diese überwiegend nur bei Wählern zum Einsatz kommen, die ihre eigene zu Hause vergessen haben.
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