Kreis Recklinghausen: „Zunächst heißt es noch abwarten“
Corona-Lockerungen
An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen muss die Inzidenz unter dem Wert von 100 liegen, um Lockerungen zu erhalten. Das könnte im Kreis Recklinghausen frühestens kurz vor Pfingsten sein.

Sollte die Inzidenz im Kreis Recklinghausen stabil unter einem Wert von 100 bleiben, dürfte die Außengastronomie – eingeschränkt und unter Auflagen – wieder öffnen. © picture alliance/dpa
Die Zahl 100 ist beim Thema Inzidenz wichtig – unterschreitet der Kreis Recklinghausen diesen Inzidenzwert, der die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen wiedergibt, dann werden verschiedene Corona-Beschränkungen gelockert. Allerdings muss dafür die Inzidenz „stabil“ unter 100 liegen – das heißt, an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen.
Christi Himmelfahrt sank der offizielle Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) für den Kreis Recklinghausen mit 96,2 erstmals wieder unter die 100er Grenze, gestern – erster Werktag – lag er bei 93,6. Bleibt die Quote bis einschließlich nächsten Mittwoch unter der 100, wären die fünf Werktage erreicht. „Das ist die Voraussetzung für Lockerungen“, betont Svenja Küchmeister. Die Kreissprecherin erklärt den weiteren Ablauf: „Das Land legt dann fest, dass ab dem übernächsten Tag die Bundesnotbremse nicht mehr für den Kreis Recklinghausen gilt. Und dann sind gelockerte Regelungen möglich – also in diesem Fall ab nächsten Freitag. Kommt es aber bis Mittwoch an einem Werktag zu einem Wert über 100, wird wieder von vorne gezählt.“
„Die Grundtendenz ist gut“
Montag: 118,4, Dienstag: 110,2, Mittwoch: 108,6, Donnerstag: 96,2, Freitag: 93,6 – die Entwicklung der kreisweiten LZG-Inzidenzwerte dieser Woche lässt hoffen. „Die Grundtendenz ist gut“, bestätigt Svenja Küchmeister. Aber sie gibt auch zu bedenken: „Es gab verschiedene Öffnungen wie zum Beispiel den Schulbetrieb im Wechselunterricht, zusätzliche Freiheiten wie die aufgehobene Ausgangssperre für Geimpfte und Genesene, familiäre Anlässe wie Mutter- und Vatertag sowie das Zuckerfest. Wir müssen erst einmal schauen, welche Auswirkung das auf die Inzidenz der kommenden Tage hat.“ Die Kreissprecherin betont: „Zunächst heißt es noch abwarten.“
Von der Gastronomie bis zum Einzelhandel
Mögliche Lockerungen im Fall der stabilen Inzidenz unter 100 sind in der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung aufgeführt, die ab heute gilt. Hier ein paar Beispiele:- Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden erlaubt. Voraussetzung ist eine eingeschränkte Gästezahl, Zugang haben negativ Getestete, Geimpfte und Genesene.
- Hotels dürfen unter Auflagen für private Gäste öffnen.
- Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich.
- Alle Geschäfte dürfen öffnen – ohne Terminbuchung, für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.
- Kulturelle Freiluft-Veranstaltungen werden mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen und ähnlichen Einrichtungen ist nach Terminbuchung möglich.
- Die Ausgangsbeschränkungen entfallen.
- „Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen“, heißt es aus dem Schulministerium. Dies sei eine landesweit einheitliche Regelung. „Die Regelungen für den Rest des Schuljahres bis zu den Sommerferien werden derzeit in der Landesregierung vorbereitet“, die Entscheidung werde in der nächsten Woche vorgestellt.