Klage gegen Corona-Testpflicht an Schulen in NRW So hat das Gericht entschieden

Gericht erklärt Corona-Testpflicht an NRW-Schulen für rechtmäßig
Lesezeit

War die Corona-Testpflicht für Schüler im April 2021 rechtmäßig? Oder verstieß die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW gegen Grundrechte und den Datenschutz? Damit beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag in insgesamt acht Fällen, in denen Schüler oder Eltern gegen diese Verordnung geklagt hatten. An vorderster Front mit dabei waren Eltern eines Grundschülers aus Haltern am See.

Sie und ihr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener bestritten am Montag auch den größten Teil der öffentlichen Verhandlung vor dem 13. Senat des OVG. Sie wollten die Testpflicht in der damaligen Form für unwirksam, also rechtswidrig erklären lassen. Am Ende erreichten sie ihr Ziel nicht. Immerhin konnten sie aber dazu beitragen, das Lehren aus den politischen und juristischen Abläufen des Frühjahrs 2021 für mögliche künftige Pandemien sensibel bedacht werden.

Im Klagezeitrum mussten sich auch die Schüler in Haltern zweimal pro Woche in der Schule auf das Corona-Virus testen lassen. Unter Anleitung ihrer Lehrer. Alternativ konnten sie das Zertifikat einer offiziellen Teststelle vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Kamen sie dem nicht nach, konnten sie vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden.

Diese Testpflicht verstieß nach Ansicht der Halterner Familie gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die freie Persönlichkeitsentfaltung und damit gegen die Menschenwürde. Die Verordnung habe ferner gegen das Recht auf schulische Bildung sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz verstoßen.

Rechte waren eingeschränkt

All diese Punkte ging der Senatsvorsitzende sorgfältig mit den Klägern und ihrem Anwalt durch. Ihnen gegenüber saßen zwei Vertreter der Landesregierung und deren Rechtsanwalt. Das Gericht erkannte an, dass tatsächlich fast alle genannten Punkte zu Einschränkungen der Rechte der Schüler geführt hätten. Deshalb sei zu prüfen, ob die Vorgaben der Testpflicht verhältnismäßig und erforderlich und damit legitim zum Schutz vor der Pandemie waren.

Der Halterner Vater bedauerte vor allem, dass man den Lehrkräften mehr Vertrauen geschenkt habe als den Eltern. Die Eltern hätten den Test mit ihren Kindern in Ruhe zu Hause machen können. Damit hätte man auch die Stigmatisierung verhindern können, wenn ein Kind plötzlich positiv getestet aus der Klasse geführt werden musste. Rechtsanwalt Dr. Wesener verwies darauf, dass die Tests in Niedersachsen zu Hause gemacht werden konnten.

Die Vertreter des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (v.l.): Oberregierungsrätin Leonie Rochow, Ministerialdirigent Markus Leßmann und Rechtsanwalt Christian Lutsch.
Die Vertreter des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (v.l.): Oberregierungsrätin Leonie Rochow, Ministerialdirigent Markus Leßmann und Rechtsanwalt Christian Lutsch. © Matthias Münch

Am Ende stellte das OVG fest, dass die Verordnung vom April 2021 angemessen und rechtmäßig war. Eine Verletzung der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes sei die Testpflicht keinesfalls gewesen. Denn sonst würde praktisch jede staatliche Anordnung gegen die Menschenwürde verstoßen. Der Senat wies den Antrag der Eltern zurück.

Der Vorsitzende sagte aber auch, dass man manche Dinge wie etwa die langen Schulschließungen aus heutiger Sicht anders beurteilen würde: „Hinterher ist man immer schlauer.“ Maßgeblich für die juristische Entscheidung sei aber der Wissensstand vom Frühjahr 2021. Auf dieser Basis habe das Land Maßnahmen zur Eindämmung einer dramatischen Pandemielage ergreifen müssen. Dazu haben die Schülertests als eine geeignete Maßnahme gehört. Dies unterstrich auch Markus Leßmann vom Gesundheitsministerium als Vertreter der Landesregierung.

Man habe sich die Entscheidungen nicht leicht gemacht, betonte der Ministerialdirigent. Aber man habe handeln müssen zum Schutz der gefährdeten Menschen und vor einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 13. November 2023.

Infektionswelle: Was tun gegen Schnupfen, Husten und Corona? : Experten geben Tipps

Corona im St. Sixtus-Hospital in Haltern: Dr. Lars Heining gibt Entwarnung

Corona-Angst löst kopfloses Handeln aus: Virus darf nie wieder die Regie über unser Leben an sich re