
An vielen Orten wird die Leinenpflicht ausgeschildert. In der freien Natur sind die Regelungen kompliziert. Wo darf der Hund in Haltern frei laufen, wenn es keine ausgewiesenen Plätze gibt? © picture alliance/dpa
Keine Hundewiese in Haltern: Wo dürfen Hunde freilaufen und wo nicht?
Freizeit
Hundewiesen haben sich vielerorts durchgesetzt und sind ideal für Spiel und Spaß ohne Leine. In Haltern gibt es keine und die Leinenpflicht ist ein komplexes Problem. Ein Anwalt klärt auf.
Die Sonne geht auf und das Licht kämpft sich durch den Nebel, der noch tief in den Bäumen hängt. Der Weg über Stock und Stein ist frei, denn weit und breit ist keine Menschenseele oder andere Tiere zu sehen. Die Verlockung, den Hund im Wald frei laufen zu lassen, ist groß. Aber ist das denn erlaubt?
„Hunde dürfen unangeleint auf den Wegen laufen, sofern sie auf Abruf hören. Sie dürfen allerdings nicht ins Unterholz“, heißt es von der Stadt auf Nachfrage der Redaktion. Diese Regelung für den Wald gilt jedoch nicht für öffentliche Plätze.
Im Landeshundegesetz NRW heißt es: „Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.“ Das gelte insbesondere in Fußgängerzonen, Plätzen mit vielen Menschen, Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen, bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
„Im Zweifel den Hund anleinen!“
Das Gesetz könnte so verstanden werden, dass an allen anderen, nicht genannten Orten, keine Leinenpflicht gilt. So einfach ist es leider nicht. Denn in der freien Natur muss zudem das Naturschutz-, Jagd- und auch das Landesforstgesetz beachtet werden. Gar dürfen Jäger wildernde Hunde unter bestimmten Bedingungen erschießen.
Das bestätigt auch der Halterner Rechtsanwalt Niko Kerner: „Die Leinenpflicht ist wirklich ein komplexes rechtliches Problem, was aus der Vielzahl an gesetzlichen Regelungen resultiert. Deshalb rate ich, den Hund im Zweifel anzuleinen, wenn man sich nicht sicher ist.“
Lediglich an ausgewiesenen Plätzen sei das Freilaufen zu hundert Prozent gestattet. Dazu zählen zum Beispiel sogenannte Hundewiesen. Hierbei handelt es sich um eingezäunte Grünflächen, auf denen die Vierbeiner freilaufen und untereinander toben dürfen. Besondere Regelungen gelten jedoch für große und gefährliche Hunde.
Keine Hundewiese in Haltern
Solche Hundewiesen haben sich bereits in größeren Städten durchgesetzt und konnten sich erfolgreich im Stadtbild etablieren. In Haltern gibt es jedoch keine eingezäunte Freilauffläche. „Ich bin seit dreißig Jahren mit Hunden in Haltern unterwegs“, so Arnd Ruppert, ehrenamtlicher Hundetrainer vom Hundesportverein Haltern. „Mir ist jedoch keine Fläche bekannt, wo das Freilaufen offiziell gestattet ist.“ Er kenne nur private Betreiber, die ihr Grundstück zeitweise als Freilauffläche freigeben.
„Manche Hunde haben einen stark ausgeprägten Jagdtrieb. Solche Hunde kann man nicht einfach im Wald freilaufen lassen“, erklärt Ruppert. Gerade für solche Rassen seien Hundewiesen eine schöne Gelegenheit, um Spaß zu haben. „Wir hatten in diesem Jahr wieder eine Anfrage, ob wir unseren Platz für solche Zwecke zur Verfügung stellen könnten“, erzählt Rüdiger Quandt, Vorsitzender des Hundesportvereins.
Hundesportverein kann leider nicht aushelfen
In der Vergangenheit hat der Verein seinen Trainingsplatz für eine Freilaufgruppe zur Verfügung gestellt. „Wir hatten allerdings schlechte Erfahrungen, weil unsere Hunde, die zum Sport den Platz brauchen, von den vielen unterschiedlichen Gerüchen abgelenkt wurden“, erklärt Quandt. Der Platz sei hauptsächlich auf den Hundesport ausgerichtet und deshalb nicht ideal für Freilauf-Spaß. So schade es sei, aber es könne mit Bedauern nicht mehr unterstützt werden.

Arnd Ruppert ist ehrenamtlicher Hundetrainer beim Hundesportverein Haltern. Auch er kennt keine ausgewiesene Stelle, wo das Freilaufen in der Natur offiziell gestattet ist. © Silvia Wiethoff
Im Jahr 2018 kämpfte bereits die Initiative „Hundehalter aus Haltern am See“ für eine Hundewiese und erhielt von der SPD Unterstützung. Auch beim Rat ist das Vorhaben auf Zustimmung gestoßen. „Als es dann konkreter wurde, ist die Initiative leider auseinandergebrochen und das Vorhaben ist im Sand verlaufen“, erzählt Beate Pliete, Fraktionsvorsitzende der SPD in Haltern. „Ich finde die Idee gut. Mir ist derzeit keine Initiative mit dem Vorhaben bekannt. Sollte das Thema wieder aktuell werden, dann würden wir das unterstützen“, so Pliete.
Übernimmt die Hunde-Haftpflichtversicherung?
Auch wenn der Freilauf mancherorts geduldet wird, heißt das nicht, dass die Hunde-Haftpflichtversicherung im Schadensfall für die Kosten aufkommt. Das wird von den Versicherungsanbietern unterschiedlich geregelt und kommt auf die inkludierten Leistungen an. So kommen die einen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf, wenn der Hund nicht an der Leine geführt wird. Andere wiederum übernehmen nur fünfzig Prozent der Kosten.