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Hohe Auflagen zum Schutz der Natur in neuem Halterner Baugebiet
Baugebiet Stigthaube
Auf Acker- und Wiesenland gibt die Stadt voraussichtlich im Herbst Bauland frei. Allerdings unter hohen Auflagen zum Schutz der Natur. 22.402 Ökopunkte kann sie damit sammeln.
Die Stadt weist in Lippramsdorf zur Abrundung des Ortsteils ein neues, 13.644 Quadratmeter großes Baugebiet aus. Hier ist Platz für bis zu 15 Einzelhäuser mit maximal zwei und einem Mehrfamilienhaus mit maximal sechs Wohneinheiten. Das Besondere in diesem Gebiet mit Namen Stigthaube sind hohe Auflagen zum Schutz von Natur und Landschaft. Nicht alle Grundstückseigentümer sind damit einverstanden. Sie fühlen sich gegenüber den Baumöglichkeiten in Siedlungen ohne Bebauungsplan (nach §34) benachteiligt.
„Der Gesetzgeber sieht in Paragraf 34 Baugesetzbuch tatsächlich keine naturschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtung vor“, bestätigt Baudezernent Siegfried Schweigmann. Denn hier werde nur im begrenzten Umfang im baulich geprägten Bestand gebaut, ökologisch wertvolle Flächen würden bei solchen Nachverdichtungen geschont.
Häuser auf 30 Meter breitem Acker- und Gründlandstreifen
In Lippramsdorf aber geht es um Außenentwicklung. Denn gebaut wird auf einem etwa 30 Meter breiten Acker- und Grünlandstreifen an der Birkenallee und einer zu einer Hofstelle gehörenden Wiese an der St. Florian-Straße. Das gilt als Eingriff in Natur und Landschaft.
Um die Grundstücke von den nahtlos anknüpfenden Feldern und dem Landschaftsschutzgebiet abzugrenzen, wird im Bebauungsplan ein 10,5 Meter breiter und 230 Meter langer Streifen als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Sie soll mit 68 landschaftsgerechten, heimischen Bäumen wie Feldahorn, Vogelkirsche oder Hainbuche und 450 Sträuchern wie Weißdorn, Haselnuss oder Felsenbirne bepflanzt werden.

Die neuen Häuser grenzen an landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen, eine Ortsrandbegrünung trennt die unterschiedlichen Nutzungen voneinander. Durch ein Monitoring werden die Maßnahmen 10 Jahre überwacht, denn nur bei erfolgreicher Umsetzung wird der naturschutzrechtliche Ausgleich von der Unteren Naturschutzbehörde akzeptiert. © Schrief
Außerdem muss auf einem insgesamt 5,50 Meter breiten Krautsaum eine Saatgutmischung für Biotopflächen ausgesät werden. Schutzmaßnahmen gegen den Verbiss von Wild, das Bewässern, der Rückschnitt und das Mähen gehören zu den Pflichten der Anwohner. Auf den privaten Grundstücken sind bis zu 600 Quadratmetern Grundstücksgröße zwei Einzelbäume zu pflanzen und langfristig zu erhalten.
Baudezernent Siegfried Schweigmann begründet die Auflagen: „Die geplante Feldgehölzpflanzung ergibt sich aus gesetzlichen Anforderungen aus dem Baurecht und Naturschutzrecht und dem städtebaulichen Ziel, den Ortsrand attraktiv einzugrünen. Für die beanspruchten Ackerflächen muss ein naturschutzrechtlicher Ausgleich geschaffen werden.“
Fläche mit den Feldgehölzen wird Eigentum der Stadt
Alternativ seien Ersatzzahlungen möglich, was sich in Lippramsdorf aber durch die Zielsetzungen nicht angeboten habe. Die Fläche der Feldgehölzpflanzung wird in städtisches Eigentum übergehen. Dafür wird es eine vertragliche Regelung zwischen Stadt und Vorhabenträger geben. Ein Fachbetrieb übernimmt 25 Jahre lang die Pflege, danach kümmert sich die Stadt um die Fläche. Die Hecke an der Florian-Straße pflegen die Privateigentümer, ein Fachbetrieb überwacht die Arbeiten.
Schottersteine in Vorgärten sind verboten
Bis auf die notwendige Erschließung der Grundstücksfläche (Stellplätze, Zufahrt zur Garage, Zuwegung zum Hauseingang) ist eine Befestigung von Vorgärten zum Beispiel mit Schottersteinen verboten. Stattdessen muss der Vorgarten gärtnerisch als Vegetationsfläche gestaltet und erhalten werden.
Wie der Bilanz im Landschaftspflegerischen Begleitplan, verfasst von einem Büro in Weeze, zu entnehmen ist, beträgt der Bestandswert des Plangebietes
22.318 Ökopunkte, der Wert der Planung 22.402 Ökopunkte. „Durch die positive Bilanz von 84 Punkten kann der geplante naturschutzfachliche Eingriff im Plangebiet selber vollständig kompensiert werden“, sagt das städtische Bauamt.
Ökologische Belange werden immer wichtiger
Solche Maßnahmen werden vor allem dann gemacht, wenn die freie Landschaft („Außenbereich“) überplant wird und ausreichend Fläche für einen hochwertigen naturschutzrechtlichen Ausgleich vorhanden ist. Bei Bebauungsplänen mitten im Stadtgebiet gibt es häufig nicht genug Fläche, weshalb es hier Erleichterungen im Gesetz gibt (z.B. Ausgleichszahlungen, teils ist auch gar kein Ausgleich nötig). Siegfried Schweigmann betont: „Zugleich werden ökologische und naturschutzrechtliche Belange immer wichtiger in der Bauleitplanung.“ In dem neuen Hamm-Bossendorfer Baugebiet „Am Schulte Hülsen“ gelten ebenso hohe Auflagen.
Pläne liegen öffentlich aus
Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 „Stigthaube Lippramsdorf“ können noch bis zum 11. Juni bei der Stadtverwaltung eingesehen werden. Ausgelegt sind sie im Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 (Muttergottesstiege), 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 und 1.70. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind: montags 8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr, dienstags – donnerstags 8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 16 Uhr, freitags 8.30 – 12 Uhr. Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch das Coronavirus (COVID-19 / Sars-CoV-2) nur nach Terminvereinbarung unter 02364-933-0, während der Dienststunden, eingesehen werden. Haltern am See ist für mich Heimat. Hier lebe ich gern und hier arbeite ich gern: Als Redakteurin interessieren mich die Menschen mit ihren spannenden Lebensgeschichten sowie ebenso das gesellschaftliche und politische Geschehen, das nicht nur um Haltern kreist, sondern vielfach auch weltwärts gerichtet ist.
