Das kleine Wäldchen zwischen Erikastraße und Münsterstraße war Jahrzehnte Abenteuerspielplatz für die Kinder. Den Eigentümer hat das nicht gekümmert.

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Halterns Bürgermeister zur Bürgeraktion: „Petition greift ins Leere“

rnWäldchen Erikastraße

Sythener wehren sich mit einer Petition gegen die Bebauung des Wäldchens an der Erikastraße. Diese Petition überreichten sie Halterns Bürgermeister. Der bezog jetzt Stellung dazu.

Haltern

, 12.10.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Über Jahre haben sich Anwohner der Erikastraße und der Wacholderstraße in Sythen-Lehmbraken an das Wäldchen gewöhnt. Es schirmt sie gegen den Lärm der Landstraße 551 (Münsterstraße) ab und wurde für die Kinder zum Abenteuerspielplatz. Doch der Privateigentümer hat das 3000 Quadratmeter große Grundstück verkauft, jetzt sollen dort drei Reihenhäuser und ein Doppelhaus gebaut werden.

Das Sythener Wäldchen wird bebaut. Zur Münsterstraße hin bleiben Bäume stehen, die dann von den neuen Eigentümern der Häuser gepflegt werden müssen.

Das Sythener Wäldchen wird bebaut. Zur Münsterstraße hin bleiben Bäume stehen, die dann von den neuen Eigentümern der Häuser gepflegt werden müssen. © privat

Sandra Lindemann und Kristina Brummet überreichten Halterns Bürgermeister Andreas Stegemann eine Petition mit 645 Unterschriften, damit das Wäldchen erhalten bleibt. Stegemann ließ keinen Zweifel daran, dass die Bauplanung weiter verfolgt wird.

Seit Jahrzehnten als Wohnbaufläche dargestellt

Für das der Petition zugrunde liegende Grundstück wurde bereits in den 1990er-Jahren ein positiver Bauvorbescheid erteilt, erklärte Stegemann im Rat. „Es war also schon seit Jahrzehnten klar, dass das Grundstück grundsätzlich bebaubar ist.“ Auch im Flächennutzungsplan werde das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt. „Folgerichtig wurde es beim Ausbau der Erikastraße im Rahmen der Erschließung auch beitragsrechtlich als bebaubares Grundstück angesehen, mit der Folge, dass alle anderen beitragspflichtigen Grundstückseigentümer entsprechend geringere Erschließungsbeiträge zahlen mussten“, führte Stegemann aus.

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Die eingereichte Petition greife ins Leere, da sie nicht Gegenstand der Prüfung eines Bauantrages sein könne. Vor wenigen Tagen ging nach Auskunft der Bauverwaltung der erste Bauantrag ein. Dieser wird in den nächsten Wochen vor allem hinsichtlich der Frage geprüft, ob sich das Bauvorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches in die nähere Umgebung einfügt. Sollte das der Fall sein und eine Baugenehmigung erteilt werden, würden die unmittelbar betroffenen Nachbarn eine Abschrift der Baugenehmigung erhalten.

Anwohner können sich mit einer Klage wehren

Damit könnten sich die Nachbarn dann ein Bild von dem geplanten Bauvorhaben machen. Die Bauverwaltung stünde dann natürlich auch für Fragen aus der Nachbarschaft zur Verfügung, heißt es aus dem Rathaus. Im Übrigen bliebe es den Nachbarn natürlich auch unbenommen, sich gegebenenfalls mit einer Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung zu wenden, erklärte Andreas Stegemann.

Zur Petition sagte der Bürgermeister: Die vorliegende Online-Petition hätten 645 Personen aus aller Welt unterstützt. Auf den Listen fänden sich unter anderem Namen aus den USA, Brasilien, Griechenland, Serbien und sogar den Farör-Inseln. „Aus Haltern am See haben sich 151 Personen eingetragen.“