Geldautomaten gesprengt Niederländische Bande im Visier der Ermittler

Geldautomaten gesprengt: Niederländische Bande im Visier der Ermittler
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Am Essener Landgericht hat der Prozess gegen zwei 24 und 25 Jahre alte Niederländer begonnen. Das Duo soll an drei Geldautomaten-Sprengungen in Haltern, Waltrop und Marl beteiligt gewesen sein. Die Taten hatten sich im November 2023 ereignet. Erst acht Monate später gelang den Ermittlern die Festnahme der Angeklagten.

Die Fahnder hatten intensiv Handy-Verbindungen, TikTok-Chats und andere Messengerdienste ausgewertet. Als schließlich auch noch DNA des 24-Jährigen am Tatort in Haltern sichergestellt werden konnte, wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen und schließlich auch vollstreckt.

DNA an Tape-Band

Der 24-Jährige soll am 9. November 2023 zusammen mit unbekannten Komplizen eine Volksbank-Filiale in Haltern aufgesucht haben. Auf Überwachungsvideos ist zu sehen, wie die Bandenmitglieder versuchen, an dem Geldautomaten eine Sprengladung anzubringen.

Weil in diesem Moment jedoch eine Vernebelungsvorrichtung auslöst und den Vorraum der Bankfiliale mit Rauch füllt, sieht man, wie die Diebe eilig alles zusammenräumen und fluchtartig den Tatort verlassen. An mindestens einem Tape-Band, das die Sprengvorrichtung halten sollte, befand sich aber die DNA des Angeklagten.

Sechsstelliger Sachschaden

Der zweite Angeklagte soll fünf Tage später an zwei weiteren Sprengungen in Waltrop und Marl beteiligt gewesen sein. Zwar war er laut Staatsanwaltschaft nicht selbst an den Tatorten. Als getarnter Taxifahrer soll er in der Nacht aber die niederländische Grenze überwacht und seine Komplizen vor möglichen Kontrollen bei der Einreise gewarnt haben.

Bei diesen Taten wurden die Geldautomaten erfolgreich gesprengt und geleert. Bei einer Sparkassen-Filiale in Marl verschwanden 117.000 Euro, bei einer Sparkasse in Waltrop sogar 229.000 Euro. An beiden Tatorten richteten die Explosionen außerdem einen sechsstelligen Sachschaden an.

Höhe der Strafen umstritten

Zu Prozessbeginn regten beide Verteidiger dennoch an, ihre Mandanten noch einmal mit Bewährungsstrafen davonkommen zu lassen. Während die Staatsanwaltschaft dies im Falle des missglückten Versuchs in Haltern noch mittragen würde, hält sie das im Falle des Taxifahrers für ausgeschlossen.

„Dafür ist der Schaden einfach zu hoch“, sagte die Sitzungsvertreterin und brachte ihrerseits eine Strafe von „dreieinhalb bis vier Jahren“ ins Spiel. Der Verteidiger ließ daraufhin offen, ob sein Mandant da mitgehen und ein Geständnis ablegen werde.

Ohne Geständnis würde der Prozess sicherlich mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. „Denn dann müssen wir die Chats und Handydaten natürlich hier vollumfänglich einführen“, sagte der Vorsitzende Richter.