Grundsteuerreform ab 2025 Halterns Kämmerer erwartet „Volkes Zorn“

Grundsteuerreform ab 2025: Kämmerer erwartet „Volkes Zorn“
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Die neue Grundsteuer, die ab 1. Januar 2025 gelten soll, treibt Halterns Kämmerer Dirk Meussen um. Im Finanzausschuss machte er auf eklatante Fehlentwicklungen aufmerksam, die „Volkes Zorn“ entfachen könnten, wobei die Bürger den Kübel Wut vermutlich bei der Stadt Haltern abladen würden. Dabei komme diese erst „im letzten Schritt durch Festlegung ihres Hebesatzes für die Grundsteuer im Rahmen der Haushaltssatzung zum Zuge“.

Vorwürfe macht Dirk Meussen in diesem Zusammenhang sowohl den Finanzämtern NRW als auch dem Bundes- sowie Landesgesetzgeber. So sei es bei der Abfrage bei den Grundstückseigentümern und der Weiterverarbeitung der Daten „offensichtlich zu erheblichen Datenfehlern gekommen“.

„Aufgrund von Unwissenheit, Oberflächlichkeit, Eingabefehlern oder technischen Hemmnissen wurden fehlerhafte Angaben gemacht“, erklärte Dirk Meussen. Die Angaben seien von den Finanzämtern automatisiert übernommen worden. Wenn der Grundstückseigentümer seinen Bescheid nicht überprüfe, komme „das böse Erwachen spätestens mit dem Grundbesitzabgabenbescheid zum 1. Januar 2025“, so der Kämmerer.

In Haltern seien bei der bisherigen Sichtung der Verwaltung bei bisher zugestellten Steuermessbescheiden bereits „offensichtliche Unrichtigkeiten“ aufgefallen. Auf die Bitte der Stadt um eine Überprüfung habe das Finanzamt bisher nicht reagiert.

„Sofern kein fristwahrender Einspruch eingelegt wurde, wird ein Großteil der Bescheide inzwischen bestandskräftig sein“, warnt Dirk Meussen. Und führt weiter aus: „Es bedarf keiner großen Fantasie, dass sich dann die Wut gegen die Stadt, den Rat der Stadt und den Bürgermeister richtet, da sie Bescheidversender sind, obwohl der Fehler weit früher beim Finanzamt passiert ist.“

Grundsteuerbescheid vor einem Computerbildschirm
Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einen Computerbildschirm gehalten, auf dem das Logo der Steuerplattform Elster angezeigt wird. Ab 2025 soll eine Grundsteuerreform durchgesetzt werden. © picture alliance/dpa

Geschäftsgrundstücke entlastet

Weil die Landesregierung NRW nicht von einer Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und damit bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell übernommen hat, befürchtet Dirk Meussen weiteren Unbill. Durch die gewählte Regelung werden künftig Geschäftsgrundstücke in NRW weniger als bislang zum Grundsteueraufkommen beitragen. Der Ausfall müsse durch die große Gruppe der Wohngrundstücke kompensiert werden. Schon jetzt zeigten Einschätzungen, dass Geschäftsgrundstücke bis zu 50 Prozent entlastet, im Gegenzug Wohngrundstücke im Schnitt 20 Prozent mehr belastet würden.

Der Städtetag NRW habe bereits vor zwei Jahren auf diese Folgewirkung aufmerksam gemacht. Die Richtigkeit dieser Warnung bestätige sich auch nach Zulauf der ersten Grundsteuermessbeträge in Haltern, informierte Dirk Meussen. Nun habe die Landesregierung als Problemlösung vorgeschlagen, dass die Kommunen unterschiedliche Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B festlegen könnten. Diese lehnen den Vorschlag aus verschiedenen Gründen ab und sehen den „schwarzen Peter“ auf ihre Seite geschoben.

Bleibt es bei der Deckelung?

Gefährdet sieht Halterns Kämmerer auch den sogenannten Grundsteuerdeckelungsbeschluss, der auf Antrag der CDU-Fraktion in Haltern beschlossen wurde. Damit soll abgesichert werden, dass der kommunale Hebesatz so gesenkt wird, dass die Gesamtsumme der Einnahmen in Haltern durch die Grundsteuer auf dem Niveau vor der Reform gehalten werden kann. Danach aber müsste das Grundsteueraufkommen 2025 aufgrund der neuen Regelung wachsen, was nach den jetzigen Erkenntnissen noch in den Sternen stehe. Im Fall einer Unterdeckung wäre zum Schutz des städtischen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes wohl nicht auszuschließen.

Die Grundsteuer B wurde in Haltern im Zuge des Stärkungspakts Stadtfinanzen im Jahr 2013 auf 825 Prozent angehoben. Bisher galt dieser Wert in Haltern als Schmerzgrenze, die nicht überschritten werden sollte.