„Volkes Zorn“, wie von Kämmerer Dirk Meussen ursprünglich befürchtet, hat die Halterner Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer zwar nicht auf sich gezogen. „Aber es gibt ein Rumoren in der Bevölkerung“, stellt Meussen fest.
Inzwischen hat die Stadt die Grundsteuerbescheide an alle Halterner Grundstücksbesitzer verschickt. Von 14.000 Veranlagungsfällen wird ausgegangen.
Mehr als 60 Widersprüche sind seitdem bei der Stadt eingegangen. Mit dieser Zahl kann Meussen gut leben: „Andere Kommunen im Kreis kommen zu vergleichsweise ähnlichen Zahlen“, sagt er.
Falsche Wert-Einschätzungen
Der Großteil dieser Einspruchsverfahren müsse dabei an das Finanzamt weitergereicht werden, weil die Einwände der Bürger sich unter anderem auf falsche Einschätzungen durch die Behörde, Wertberichtigungen oder auch auf falsche zugrundeliegende Angaben bezogen hätten.
Noch immer gingen dementsprechend Aufhebungsbescheide der Finanzverwaltung NRW ein.

Wer bei der Grundsteuerreform, mit der der unterschiedlichen Entwicklung der Grundstückswerte Rechnung getragen werden soll, zu den Gewinnern und Verlierern zählt, kann der Kämmerer noch nicht sagen. Grundsätzlich aber soll das gesamte Grundsteuer-Aufkommen der Stadt Haltern nicht sinken und nicht steigen, also aufkommensneutral bleiben.
Noch immer seien nicht alle Daten der Finanzverwaltung übermittelt worden. „Die Datengrundlage ist noch nicht valide.“ Bis Mitte des Jahres rechne er damit, alle Daten verlässlich vorliegen zu haben.
Absehbar sei bislang lediglich, dass gewerblich genutzte Grundstücke eher „leicht im Vorteil“ seien, weiß Meussen. „Solche Grundstücke haben sich in der Werthaltigkeit sicher nicht so schnell so stark entwickelt wie Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden“, erklärt der Finanz-Experte.
Bestimmte Ortsbereiche, in denen sich gestiegene oder gesunkene Grundsteuerbescheide häufen, kann er dabei nicht ausmachen. „Es sind immer individuelle Fälle.“
11,2 Millionen Euro
Die Stadt Haltern rechnet aktuell für das Jahr 2025 mit einem Grundsteueraufkommen in Höhe von 11,2 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr waren 11,5 Millionen zusammengekommen. Offen ist noch, wie der Fehlbetrag künftig aufgefangen werden kann. „Für 2026 müssen Vorkehrungen getroffen werden“, kündigt Meussen an.
Ob irgendwann Steuererhöhungen nötig seien, hänge von vielen Faktoren ab, meint Meussen mit Blick auf die künftige finanzwirtschaftliche Lage der Stadt. Oder auch auf die neue Bundesregierung. Vielleicht hagele es mit ihr ja so viele Zuwendungen, dass Grundsteuererhöhungen nicht erforderlich werden, scherzt der Kämmerer.
Noch bis zum 21. Februar können Grundstücksbesitzer bei der Stadt Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen.